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Mietüberschneidung bei Umzug?

Dies ist eine Diskussion zu Mietüberschneidung bei Umzug? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 13.01.2012, 00:42
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Mietüberschneidung bei Umzug?

Hallo,

nehmen wir an einem ALG-2 Bezieher sei ein Umzug genehmigt worden.

Die neue Whg. muß vor Einzug noch renoviert werden, was ebenfalls genehmigt wurde.

Gibt es Regelungen, ob und wie lange jeweils beide Mieten überwiesen werden

müssen/können/sollen?

Oder kann das Jobcenter nach Lust und Laune entscheiden?

Muß vor jeder Entscheidung, ob nun Leistungen bewilligt oder gestrichen werden, ein Bescheid

erfolgen, in dem die Entscheidung begründet wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:51
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AW: Mietüberschneidung bei Umzug?

Die Doppelmiete sollte übernommen werden.

Einige Landessozialgerichte haben dazu bereits Urteile verfasst.

Die Doppelmiete wird aber nur übernommen, wenn der Umzug notwendig im Sinne des SGB II.

Die Notwendigkeit scheint hier jedoch gegeben zu sein, da das Jobcenter die Umzugskosten, die Renovierungskosten und die Mietkosten der neuen Wohnung anerkannt hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 02:12
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AW: Mietüberschneidung bei Umzug?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
...Die Notwendigkeit scheint hier jedoch gegeben zu sein, da das Jobcenter ... die Renovierungskosten und die Mietkosten der neuen Wohnung anerkannt hat.
Nehmen wir an, das sei vorliegend der Fall

(Umzugkosten werden vorrausichtlich ebenso nach der Renovierung genehmigt. Dann kann erst der Einzug stattfinden.).

Könnte das Jobcenter nun z.B. sagen, "wir zahlen grundsätzlich/höchstens nur eine Doppelmiete"?

Und welche Rechtsgrundlage hätte dies?
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