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Mietnebenkostenrückerstattung bei Rente und aufstockender Grundsicherung

Dies ist eine Diskussion zu Mietnebenkostenrückerstattung bei Rente und aufstockender Grundsicherung innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 03.09.2011, 16:39
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Mietnebenkostenrückerstattung bei Rente und aufstockender Grundsicherung

Mal angenomen, ich beziehe demnächst Rente, die allerdings zu niedrig ist und mit Grundsicherung aufgestockt werden müsste. Die Rente reicht aber, um komplett die Miete und die Nebenkosten zu bezahlen. Also müsste ich nur die Aufstockung der Grundsicherung zum Lebensunterhalt beantragen.
Im Falle einer Mietnebenkostenrückerstattung, weil ich sehr an Heizung gespart hätte, würde ich eine Rückerstattung der Nebenkosten bekommen. Dürfte ich die Mietnebenkostenrückerstattung dann behalten, da ich die Miete und die Nebenkosten ja komplett mit meiner Rente bezahlen würde, oder müsste ich die Rückertattung ans Amt für Grundsicherung zahlen, weil ich eine Aufstockung zum Lebensunterhalt bekäme?
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Alt 04.09.2011, 02:42
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AW: Mietnebenkostenrückerstattung bei Rente und aufstockender Grundsicherung

Kann man sich denn aussuchen, welches Geld man für was verwendet?

Wer also 364,- Grundsicherung für Essen verwendet und 364,- Rente für Miete und Nebenkosten verwendet, darf Rückerstattungen von Nebenkosten behalten,

wer hingegen 364,- Rente für Essen verwendet und 364,- Grundsicherung für Miete und Nebenkosten verwendet, muss Rückerstattungen von Nebenkosten abgeben?

Ich glaube hingegen, der Bedarf an 364,- Grundsicherung entstand erst, weil man für Essen UND Miete zusammen zu wenig Rente hatte. Das glauben übrigens auch Gesetzgeber und Gerichte ...

Denn müsste man keine Miete zahlen (und keine Nebenkosten), würde man überhaupt keine Grundsicherung bekommen, weil für den Rest (Regelleistung Grusi = 364,-) ja die Rente ausreichte.

Im SGB II heißt es jedenfalls in § 22:

"(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;"

Zwar ist für die Grusi das SGB XII zuständig, aber da wird es sicher eine ähnliche Regelung geben.

Gruß aus Berlin, Gerd
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grundsicherung, mietnebenkostenrückerstattung, rente

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