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Meldungspflicht Strafmaß & Gründe

Dies ist eine Diskussion zu Meldungspflicht Strafmaß & Gründe innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 26.10.2011, 14:08
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Meldungspflicht Strafmaß & Gründe

Person A ist Harz4 Bezieher und wollte über seinen Vermittler Schweißerpässe machen da der ihn schnellstens vermitteln will. Nur hat A noch nen derbe Dummheit am Sack die erst jetzt verhandelt wurde und somit wohl derzeit nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. 11 Monate Bewährung und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von 6 Monaten. Reicht es wenn A seinem Vermittler mitteilt wie das Strafmaß aussieht oder haben die auch das Recht zu erfahren wieso er verurteilt wurde und wegen was?
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Alt 26.10.2011, 23:00
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AW: Meldungspflicht Strafmaß & Gründe

Mal angenommen Person A hätte Arbeit und würde verurteilt werden, dann müsste er m.E. auch die Arbeitsstunden neben seiner regulären Arbeit ableisten.

Bei 6 Monaten, also 26 Wochen, sind das knapp 10 Stunden pro Woche.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 11:39
V.I.P.
 
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AW: Meldungspflicht Strafmaß & Gründe

Mal davon abgesehen, daß ca. 10 Sozialstunden pro Woche kein Hindernis sein sollten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen:

M.E. reicht es völlig, der BA mitzuteilen, daß man aufgrund dieser Sozialstunden unter Umständen mit seinen Terminen nicht völlig flexibel ist. Wofür die verhängt wurden ist in dem Zusammenhang ja völlig wurscht egal.

Sinnvoll wäre es m.E. aber, nach allen Seiten mit offenen Karten zu spielen. Dann könnte nämlich z.B. der Vermittler auf die Einrichtung, wo die Sozialstunden abgeleistet werden, einwirken, daß die mit ihren Arbeisterminen dem Betreffenden entgegenkommt, damit der seine Fortbildungen machen kann.

Kein vernünftiger, verständiger Mensch sollte jemandem unnötige Hindernisse in den Weg legen, der seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Fortbildung verbessern will. Da müsste sogar ggf. eine Staatsanwaltschaft (oder wer auch immer für die Sozialstunden die "Vollstreckungsbehörde" ist) sich kulant zeigen, und notfalls den Zeitrahmen eben ein bißchen strecken.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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