Dies ist eine Diskussion zu Meldeadresse innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Meldeadresse folgender fiktiver Fall: Person A wohnt im europäischen Ausland und möchte sich in Deutschland ein Standbein aufbauen, sprich macht sich selbstständig. (Ist Deutscher und ausgewandert, hätte beide Staatsangehörigkeiten.) Nun wäre er nur für ein paar Wochen im Jahr in DE und möchte sich bei einem Verwandten B anmelden, würde dort aber nicht wohnen. (Nur um Post zu empfangen und dass er eine Firma anmelden kann). Ist soetwas rechtens oder könnte Person A oder der Verwandte B Probleme bekommen, wenn dort die Meldeadresse ist? Vielen Dank im Voraus. Ninnscho |
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| AW: Meldeadresse Zitat: Das macht man so. Wer aber einen gewöhnlichen Aufenthalt angibt, den er gar nicht hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das interessiert zwar Niemanden, zunächst, im Streitfalle aber schon. Dann wäre ein Bußgeld möglich, je nach Gegend. Gruß aus Berlin, Gerd PS. "Firma anmelden" ist noch eine andere Geschichte. Da kann noch mehr in die Hose gehen.
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| AW: Meldeadresse Hallo Gerd, vielen Dank für Deine Antwort. Welche Probleme könnte es geben, wenn Person A sich in DE selbstständig macht, seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat? Wie ist da der gewöhnliche Weg, ohne Ärger zu bekommen. Viele Grüsse Ninnscho |
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| AW: Meldeadresse Hall Ninnscho, "Hier erfahren Sie alles über die Anmeldung eines Gewerbes gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) und sonstige gewerberechtliche Vorschriften." Gruß aus Berlin, Gerd
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