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Leistungspflicht PKV (private Krankenversicherung)

Dies ist eine Diskussion zu Leistungspflicht PKV (private Krankenversicherung) innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 01.07.2009, 16:42
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Leistungspflicht PKV (private Krankenversicherung)

Mal fiktiv angenommem ein Patient A (seit über 20 J voll privatversichert bei PKV B) wird von einem Arzt in ein Krankenhaus (nach § 107(1) SGB V) eingewiesen. Der Patient ist dort und es wird eine Kostenübernahmeantrag bei der PKV B mit Verdacht auf eine Suchterkrankung zur Entwöhnungsbehandlung gestellt.
Die PKV lehnt dies ab mit der Begründung, es sei eine " Entwöhnungsmaßnahme", trotz Einweisung eines Arztes und Status Akutkrankenhaus nach § 107(1) SGB V.

Hat eine PKV generell das Recht dazu und welche Rechte hat der Patient generell?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 17:58
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AW: Leistungspflicht PKV (private Krankenversicherung)

Soll jetzt eine Kostenübernahme für ein Akutereignis oder eine Entwöhnung erreicht werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 18:15
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AW: Leistungspflicht PKV (private Krankenversicherung)

Angenommen die Einweisung ins Krankenhaus wurde wegen z.B. burn out und Depression von einem Psychiater vorgenommen und der Kostenübernahmeantrag der Klinik wird mit den Diagnosen Verdacht auf Alkoholabhängigkeit, Depression, burn out und dem Vorschlag einer multimodalen Therapie im Sinne einer Entwöhnungstherapie gestellt. Das Krankenhaus, in dem die Therapie durchgeführt wird, ist als Akutkrankenhaus nach § 107(1) SGB V anerkannt.

Geändert von feuersee (01.07.2009 um 21:25 Uhr).
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