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Leistungskürzung/ 1Euro Jobber

Dies ist eine Diskussion zu Leistungskürzung/ 1Euro Jobber innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 20.10.2011, 08:03
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Leistungskürzung/ 1Euro Jobber

Hallo,
angenommen person A ist Hartz4 Empfänger. Der Sachbearbeiter schlägt PersonA einen InJob (1 Euro Job) vor. Person A macht diesen Job u. hat sogar evtl. die möglichkeit in viel. 1 Jahr festt übernommen zu werden. Nun gehen wir mal davon aus, dass der Sachbearbeiter beim Jobcenter sich ändert u. der Neue mind. 40 Bewerbungen/Monat sehen will, was Person A kaum schaffen kann (der InJob geht über 30 Std. die Woche + Fahrtweg u. bei Vorstellungsgesprächen gibts keinen Sonderurlaub sondern Urlaubsabzug). Muss person A diese Auflage erfüllen? Was wäre, wenn er zwar lustig Bewerbungen schreibt aber zum Vorstellungsgespräch nicht erscheint mit der Bemerkung, dass er nur am Wochenende Zeit hat (wo natürlich kaum ein Arbeitgeber Zeit hat)?

Danke schonmal
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Alt 20.10.2011, 08:17
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AW: Leistungskürzung/ 1Euro Jobber

Das hängt davon ab, wieviele Bewerbungskosten A von der ARGE bekommt.
Pro Bewerbung sind 5 Eur anzusetzen der übliche Rahmen sind 260 EUR im Jahr. Müssten dann 4 pro Woche sein

Keiner kann A dann noch zwingen, mehr Bewerbungen aus dem Regelsatz zu leisten, dort ist dafür nichts vorgesehen. Eine anderslautende EGV wäre rechtswidrig.

Vielleicht ist die 40 nur ein Tipfehler????
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:17
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AW: Leistungskürzung/ 1Euro Jobber

Also erstmal sind 40 Bewerbungen überzogen.
Ich kenne Fälle von 20 Bewerbungen monatlich für einen ALG2-Empfänger der keine Maßnahme besucht.

Wer so eine Eingliederugnsvereinbarung unterschreibt, ist idR selbst schnuld.

Nun gut.

Man kann die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben und gegen die Zahl 40 Bewerbungen mit Sicherheit erfolgreich gerichtlich vorgehen (Eilverfahren).

Weiterhin gehen Bewerbungsgespräche vor, denn es ist alles zu unternehmen, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen.

"Urlaub" steht dem 1EuroJobber auch zu und zwar 2 Tage im Monat (bei einer 5 Tage Woche).
Für Bewerbungsgespräche ist der 1EuroJobber frei zu stellen. Weiterhin ist dies über das Jobcenter zu regeln, vorzugsweise durch persönliche Vorsprache und einem Schriftstück das beweist, dass er für diesen Zeitraum des Vorstellungsgespräches vom Ein EUro Job freigestellt ist.
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