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Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

Dies ist eine Diskussion zu Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 10:55
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Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

A (64 Jahre) war bis zu seinem Unfall Selbstständiger.
Seine Frau B (59 Jahre) war bei ihm als 400-€-Kraft beschäftigt.
Vor 2 Jahren hat A einen Unfall, von dem er sich nicht erholt.

Er konnte keine Aufträge mehr annehmen, die Kunden sind weggefallen und er musste Insolvenz anmelden, da er die Miete und die Fixkosten für seinen Betrieb nicht bezahlen konnte. Die private Krankenversicherung hat er auch schon seit einiger Zeit nicht bezahlt.

Die letzten 2 Jahre lebten A und B von den Ersparnissen, welche nun komplett aufgebraucht sind.

A hat Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und gilt nun als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Laufende Zahlungen stehen ihm jedoch nicht zu, da er die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hat.
Einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G hat er schon 1 Jahr.

Seine Frau B hat ihn in den vergangenen 2 Jahren zu Hause betreut und von den gemeinsamen Ersparnissen gelebt.


Frage:
Besteht ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII? Wenn ja, welche Leistungen können gewährt werden? Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 03:57
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AW: Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

Dafür hat der Gesetzgeber eigens ein eigenes Kapitel geschaffen, heute als SGB XII "Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" bekannt.

Solange die Frau noch erwerbsfähig ist, steht ihr die gesamte Palette der Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung.

Interessant wird es da, wo der Frau Pflegegeld zusteht für die Pflege Angehöriger (hier des Gatten). Das wird teils nicht angerechnet beim Bedarf an ALG II nach dem SGB II.

Details sind aber weniger wichtig als alsbaldige Beantragung. Denn nachträglich gibs nüscht. Fast nüscht. Beispiel: SGB II § 37 Antragserfordernis

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 06:38
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AW: Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Was ist bei A mit der Krankenversicherung?
Wer zahlt diese und was folgt daraus, dass er seine private KV nicht bezahlt hat?

Bedeuten keine laufenden Zahlungen aus der Erwerbsunfähigkeitsrente kein Einkommen?
Was bringt ihm diese dann?

Zieht Ehefrau B A nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit rein, wenn sie ALG II bekommt?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 10:40
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AW: Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

Die Freu zieht den Mann mit in die Bedarfsgemeinschaft, wenn sie erwerbsfähig ist.

Die PKV wird gezahlt. GGf. muss in den Basistarif gewechselt werden.


Wenn dann der ALG2-Bescheid da ist, sollte die PKV angeschrieben werden bezüglich Schuldenerlass.

Die PKVs haben das zur Zeit für Arbeitslose in Planung.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 11:36
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AW: Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderten Selbstständigen

Welche Leistungen erhält A denn, wenn B ihn in die Bedarfsgemeinschaft zieht?
Bekommt er dennoch Grundsicherung nach dem SGB XII?
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