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Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 01.12.2011, 15:01
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Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht

A ist und bleibt in BRD gemeldet und möchte ca. 2 Jahre ins Ausland. Kann A seine PKV auf Anwartschaft stellen und eine günstige Auslandskrankenversicherung-Langzeit für diese Zeit abschließen? Oder macht die Krankenversicherungspflicht hier Ärger?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 15:12
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AW: Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht

Die günstigen Auslandskrankenversicherungen (also wenn die die für so ca. 8-10 EUR meinen) gelten für eine Aufenthaltsdauer von max. 6 Wochen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 13:14
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AW: Langzeiturlaub-Krankenversicherungspflicht

Zitat:
Zitat von weggehen Beitrag anzeigen
A ist und bleibt in BRD gemeldet und möchte ca. 2 Jahre ins Ausland.
Wie geht das?
Zitat:
Oder macht die Krankenversicherungspflicht hier Ärger?
Wenn A in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, unterliegt er der Krankenversicherungspflicht.

A verstößt m.E. allerdings gegen das Meldegesetz, wenn er in Deutschland einen Hauptwohnsitz angemedeldet hat und den hier gar nicht hat.

Warum macht es A nicht so, wie es vorgesehen und korrekt ist, und meldet sich in Deutschland ab, wenn er für zwei Jahre im Ausland lebt? Wählen z.B. kann er auch als Auslandsdeutscher.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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