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Landespflegegeld Bestandsschutz

Dies ist eine Diskussion zu Landespflegegeld Bestandsschutz innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 08.12.2011, 07:34
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Post Landespflegegeld Bestandsschutz

A ist nach Unfall gelähmt und lebt in berlin.Antrag auf Pflegestufe bei der KK wurde abgelehnt,weil einige minuten gefehlt hatten.Soz-Amt übernahm dann 1992 das Pflegegeld (667€), seit 2004 im Bestandsschutz.
Ende 2004 zog A nach Brandenburg,legt den Überweisungsschein mit Bestandsschutz dem Soz-Amt vor,jedoch sollte A erneut Antrag auf Pfelegestufe bei der KK stellen...dies wurde erneut abgelehnt.
Soz.Brandenburg Bewilligt darauf eine Pflegebeihilfe (128€)A legte Widerspruch ein und bekam Landespflegegeld für Neufälle (148€).

A bekam nach jahren den Hinweis,das er mit Bestandspflegegeld eigentlich 512€ bekommen müsste.

Es gibt eine Tabelle zum Landespflegegeld (Die Linke:Landespflegegeld)dort ist zu sehen das es den Bestandsschutz wohl nur in Berlin&Brandenburg gibt.
Bei Brandenburg steht auch,das Bestandspflege mit 410-512 € berechnet werden,Neufälle ohne SGB XI Anspruch erhalten 148 €.

Muss der Bestandsschutz bei Umzug von Berlin nach Brandenburg erhalten bleiben? Müsste A also 512 € statt 148 € bekommen?

Hoffe es findet sich hier ein Experte,auf anderen Portalen gab es bislang noch keine Antwort.
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bestandsschutz, landespflegegeld, sozialgesetzbuch

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