Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

KV-Versicherungspflicht

Dies ist eine Diskussion zu KV-Versicherungspflicht innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 20:14
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 17
Keine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
KV-Versicherungspflicht

Mann A ist selbständig und seit ca. 20 Jahren nicht mehr versichert. Er weigert sich auch weiter, wieder in eine KV einzutreten, selbst nach der neuen Versicherungspflicht. Wie wird diese Versicherungspflicht sanktioniert und verfolgt? Darf ein Hausarzt beispielsweise gar nicht mehr privat abrechnen, sondern nur noch über die KV? Oder tritt die Sanktionierung und Zwangsversicherung erst ein, wenn im worstcase das Krankenhaus behandeln muss? Müssen alle Beträge bis 1.1.2007 nachgezahlt werden und danach muss man dann für die monatlichen Beiträge aufkommen? Was ist, wenn Mann A dafür nicht genügend Geld hat? Werden dann die Kinder in Anspruch genommen oder zahlt das Vater Staat? Was ist, wenn die letzte Krankenkasse, bei dem Mann A meínt zuletzt versichert gewesen zu sein, behauptet , er wäre es nicht gewesen und möchte ihn daher nicht aufnehmen. Wenn Vater A dies nicht nachweisen kann? Welche KV muss ihn dann aufnehmen bei der Zwangsversicherung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 00:15
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Bayern
Beiträge: 812
100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, kann man diese nicht einfach leugnen. Insbesondere besteht die Versicherungspflicht auch unabänig von evtl. bezogenen Leistungen. Die Krankenkasse kann die rückständigen Beiträge mE per Bescheid feststellen, und aus diesem Besheid herraus vollstrecken. Schuldner der Beiträge ist dabei der Pflichtversicherte. Wenn man keine letzte Krankenkasse hat, kann man sich aufgrund der freien Kassenwahl wohl an alle gesetzlichen Kassen wenden, selbst wenn dies nicht zutreffen sollte bestände die Pflicht der KK den Antrag an die richtige Kasse weiterzuleiten (vgl. §16SGBI).

Evtl. kommt eine Stundung der alten Beiträge in Frage. Für finanzielle Engpässe am Existenzminimum gibt es wiederum AlgII bzw. Leistungen nach dem SGB XII.

Vielleicht findet sich hier auc noch ein Experte für Krankenversicherungsrecht, der mehr dazusagen kann.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 20:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 17
Keine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: KV-Versicherungspflicht

Tja...die Pflicht ist da, aber wenn es keiner kontrolliert? Mann A wurde noch nie von irgendeiner Stelle angeschrieben. Deswegen bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass dies nur bemerkt wird, wenn man zum Arzt geht und dann eben keine KV nachweisen kann?!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 22:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Wieso? Der Arzt findet das toll. Der nimmt den Patienten gerne privat. Um dessen Versicherungsgebaren wird er sich sicherlich nicht kümmern, das ist nicht seine Aufgabe.

Und außerdem: ist doch das, was der Patient gerne will, oder? So profitiert von seiner Sturheit nicht nur die gesetzliche Krankenkasse, sondern auch noch der Arzt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 21:29
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Bayern
Beiträge: 812
100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Wenn man das unbedingt will wird einem der Arzt eine "Privatrechnung" schon schreiben, nur muss man die KK Beiträge der gesetzlichen idR trotzdem zahlen
__________________
Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 21:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Völlig richtig. Da der Patient nicht krankenversichert ist (bzw. keinen KV-Nachweis in Form einer KVK oder Überweisung vorlegen kann), liquidiert der Arzt privat.

Nach einigen Jahren stellt die KK eine KV-Pflicht fest und zieht rückwirkend für diese Jahre die Gebühren ein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 23:20
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Alter: 45
Beiträge: 824
99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Zitat:
Zitat von Humungus
Nach einigen Jahren stellt die KK eine KV-Pflicht fest und zieht rückwirkend für diese Jahre die Gebühren ein.

Klugscheißmodus on:

Es sind keine Gebühren, sondern Beiträge

Klugscheißmodus off.

Und ergänzend noch. Die Beiträge werden rückwirkend nur soweit eingezogen, als sie nicht verjährt sind (§ 25 SGB IV).

Viele Grüße,

Cephalotus
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 08:02
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 17
Keine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Laurita hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: KV-Versicherungspflicht

Mir ist immer noch nicht klar: WIE verfolgt eine Krankenkasse oder kassenäzrtliche Vereinigung oder wer auch immer, dass jemand nicht versichert ist? Ist das Zufall, dass jemand erwischt wird? Nehmen wir mal, Mann A muss ins Krankenhaus und ist nicht mehr in der Lage, die Rechung selbst zu bezahlen, was im Falles eines Krankenhausaufenthaltes schnell der Fall seind wird im Vergleich zu einem normalen Hausarztbesuch. Was passiert dann? Wird er dann sofort zwangsversichert und die KV muss für die Krankenhausrechnung aufkommen? Was ist, wenn die KV gegen so etwas klagt (irgendwo verständlich)? Hat ein Hausarzt nicht auch eine gewisse Meldepflicht, wenn er feststellt, dass jemand nicht versichert ist?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 08:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Zitat:
Zitat von Laurita
Mir ist immer noch nicht klar: WIE verfolgt eine Krankenkasse oder kassenäzrtliche Vereinigung oder wer auch immer, dass jemand nicht versichert ist? Ist das Zufall, dass jemand erwischt wird?
Prinzipiell ja. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kommt die KV ja auch nur dann an die Informationen, wenn sie dazu befugt ist, beispielsweise wenn der Mann staatliche Unterstützung beantragen muss oder Angestellter wird - oder es selber offenbart.
Zitat:
Zitat von Laurita
Nehmen wir mal, Mann A muss ins Krankenhaus und ist nicht mehr in der Lage, die Rechung selbst zu bezahlen, was im Falles eines Krankenhausaufenthaltes schnell der Fall seind wird im Vergleich zu einem normalen Hausarztbesuch. Was passiert dann?
Er meldet sich beim Krankenhaus als Selbstzahler an. Das Krankenhaus verlangt im Voraus eine Sicherheitsleistung, die (je nach Krankheit und geplantem Eingriff) zwischen 2500 und 5000 Euro liegt. Und ist das Geld annähernd verbraucht verlangt das KH Nachschuss.
Zitat:
Zitat von Laurita
Wird er dann sofort zwangsversichert und die KV muss für die Krankenhausrechnung aufkommen?
Er wird erst dann zwangsversichert, wenn er in einem solchen Fall die KV informiert, die KV tritt dann für die Rechnung ein (allerdings nur im gesetzlichen Rahmen, also nicht für "Extras").
Zitat:
Zitat von Laurita
Was ist, wenn die KV gegen so etwas klagt (irgendwo verständlich)?
Chancenlos. Die KV muss einstehen.
Zitat:
Zitat von Laurita
Hat ein Hausarzt nicht auch eine gewisse Meldepflicht, wenn er feststellt, dass jemand nicht versichert ist?
Nein, warum sollte er? Vielmehr ist er an die Schweigepflicht gebunden und darf nichts offenbaren. Er darf sogar bei einem Kassenpatient Anfragen der Kasse nicht beantworten, wenn sie nicht vom MDK stammen.

Noch einmal: für das Fehlverhalten ist alleine der Mann verantwortlich, und niemand wird ihn (und die Familie) "von außen" retten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 01:23
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Bayern
Beiträge: 812
100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: KV-Versicherungspflicht

Man sollte auch beachten, dass Versicherungspflichtverhältnis besteht ja kraft Gesetz. Insbesondere auch unabhänig davon ob der Leistungsfall eintritt oder nicht. Sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen, besteht die Pflichtversicherung. Die Krankenkasse stellt dann im Endeffekt nur noch fest das man versichert ist bzw. war und erhebt die Beiträge.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versicherungspflicht KFZ Straßenverkehrsrecht 08.12.2008 16:22
Versicherungspflicht/Führerschein Straßenverkehrsrecht 18.11.2008 14:48
GKV-Versicherungspflicht Versicherungsrecht 29.11.2007 15:29
GKV-Versicherungspflicht Versicherungsrecht 23.05.2007 09:48
Versicherungspflicht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.12.2006 12:11





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN