Dies ist eine Diskussion zu KV-Beiträge auf VBL-Rente innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| KV-Beiträge auf VBL-Rente ich habe gerade von meiner KK AOK Hessen die Mitteilung erhalten, dass auf den Betrag der Zusatzversicherung Krankenkassenabgaben zu entrichten sind von 15,5%, sofern diese Rente 124,75 E übersteigt aber nicht etwa für den Überstand (Freibetragsregel), sondern wenn auch nur 1 Cent mehr gezahlt wird, sind die 15,50% auf den Gesamtbetrag fällig (Freigrenze!), so dass man gleich ca 20 Euro weniger hat. Ich wollte mich hier nur nochmal erkundigen, ob dieser Schwachsinn tatsächlich geltendes Recht sind. danke für einen zuverlässigen Hinweis N. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beiträge eines Forum - Wem gehören die Beiträge wirklich? | Internetrecht | 15.04.2009 19:23 |
| Beiträge weg... | Off-Topic | 15.07.2007 05:40 |
| Regel ändern: Anzahl der Beiträge ändern in Anzahl der qualifizierten Beiträge | News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de | 12.06.2007 08:07 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios