Dies ist eine Diskussion zu Künstlersozialkasse innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Künstlersozialkasse Mal angenommen Person A will sein Tätigkeitsfeld komplett auf Webdesign umstellen. Jetzt hat Person A mitbekommen, dass es eine "KSK" gibt und diese eigentlich gestzl. dazu vepflichtet ist Person A anzunehmen. Macht aber die KSK nicht, da sie zuviel zuwachs erhält und finanzielle Probleme hat. Somit lehnt sie einige Webdesigner ab, da die sich kein RA leisten können, kommen diese nicht in Genuss der KSK bzw. kann sich sogar bis 4 Jahre andauern bis die aufgenommen werden. Aber die KSK fordert trotzdem die Beiträge ein, mit der Begründung dass die doch Künstler sind!!!! Diese Art der Entscheidungsfreiheit der KSK ist sehr zweifelhaft und widerspricht sich in Ihrer Ausführung. Was wäre wenn Person A eine englische Ltd. gründet in England, umgeht er dann diesen ganzen Vorgang? Alles fiktiv!!! |
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