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krankschreibungen als Kopie

Dies ist eine Diskussion zu krankschreibungen als Kopie innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 21:01
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krankschreibungen als Kopie

Hallo!

Nehmen wir mal an, man sendet Krankschriften an die gesetzliche krankenkasse aber Herr R. , im fiktiven Fall, kopiert die versendeten krankschriften.
Jetzt behaupte die Krankenkasse, sie habe diese Krankschriften nicht erhalten.
Würden hierzu die Kopien im Sozialrecht als Nachweis einer längerwährenden Arbeitsunfähigkeit anerkannt oder müsse es sich hierbei dann etwa um beglaubigte Kopien handeln?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:24
V.I.P.
 
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AW: krankschreibungen als Kopie

Warum sollte es nicht reichen?

Notfalls gibt es das Attest nochmal beim Arzt.


Geht es um Krankengeld oder sonstige Leistungen der KK oder warum sind die Nachweise notwendig?
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