Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert innerhalb des Forums Sozialrecht
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| heute geht es mal um einen komplizierteren Fall. Nehmen wir an Person X hat Talent und Leidenschaft zum Unterrichten in einer Musikschule (als Instrumentallehrer), wird deshalb auch von Geschäftsführer Y eingestellt. Person X arbeitet gleichzeitig im Büro um der Schule auch buchhalterisch zu helfen. Nun weigert sich Person Y aber das ganze als eine Angestelltenbeziehung zu sehen und verweist auf die zwei unterschiedlichen Tätigkeiten, die Lehrertätigkeit ist als Mini Job zu betrachten und die Bürotätigkeit wird per Rechnung beglichen, fällt auf jeden Fall unter die Grenze um Einkommenssteuer zu zahlen. D.h. beides einzeln entspricht nicht über 400 Euro sondern erst zusammen, soll aber noch kein Grund für eine Anstellung sein. Weil andere Musikschulen aber äußerst misstrauisch reagieren, wenn sich jemand bewirbt der bei einer anderen Schule im Büro arbeitet, wird Person X nirgendwo genommen. Person X wird jetzt an die Schule gebunden mit dem Versprechen, dass es mehr Schüler werden, d.h. die Versicherung kommt über die KSK. Person X verlässt sich auf dieses Versprechen und ist beruhigt, weil man ihr sagt, dass die KSK auch rückläufig funktioniert, wenn man die Tätigkeit schon vorher ausgeübt hat. Sonst hätte Person X ein Gewerbe anmelden müssen und für die Krankenversicherung 150 Euro oder mehr zahlen müssen, bei einem Einkommen von knapp 400 macht das aber keinen Sinn, die andere Option wäre Unterstützung vom Staat, was gleichzeitig bedeuten würde: Bewerbungen, Anstellung, aus der Traum von dem Musikschuljob. So jetzt kommt der Knackpunkt: Person X hat bis Ende 2011 nicht genug Einkommen durch Schüler und kommt nicht in die KSK, dadurch kommt Post von der Krankenkasse, dass die Versicherung nicht gezahlt wurde. Nachdem das Einkommen 2 mal gesendet wurde, kam eine Forderung von über 4000 Euro. Die Krankenkasse verweist auf das Gesetz, das besagt, man geht immer von einem selbstständigen Einkommen von 1900 Euro pro Monat aus und berechnet daraufhin die Krankenkassenbeiträge. Die Fragen sind nun: Warum brauchte die Krankenkasse das Einkommen, wenn das Einkommen keine Rolle spielt? Warum muss man 300 Euro pro Monat Krankenkasse zahlen wenn man kein Geld hat und weniger als 100 wenn man viel Geld hat? Gibt es noch eine andere Möglichkeit, außer Hartz 4 und Verzicht des Jobs? Sehe ich das richtig, das Person X jetzt über ein Jahr umsonst gearbeitet hat und sein gesamtes Einkommen zurückzahlen muss? Selbst im Dispo? Welche Bank gewährt so jemandem Kredit??? |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Ich frage mich wovon Person X lebt?? So wie ich es herausgelesen habe, ist Person X nicht Gewerbetreibender. Ist Person X Freiberufler? Falls nein: Person X ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Falls ja: Hat Person X andere Auftraggeber? Falls Ja: Person X muss einkommensabhängig SV-Beiträge zahlen oder sich ggf. privat krankenversichern. Falls nein: Person X übt eine Scheinselbstständigkeit aus. Es sind also noch viel mehr Informationen bezüglich des Status der Person X notwendig. |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert OK Anscheinend war der Sachverhalt zu komplex. Aber im Grunde ist es schon geklärt. Nochmal für Casa: Person X lebt von seinem Job als Gitarrenlehrer, wer sich mit Musikschulsituationen und Schülerzahlen auskennt, weiß, dass es die Ausnahme ist über 20 Schüler pro Lehrer zu haben. Warum Person X nur an dieser einen Musikschule tätig war ist klar, wenn man bedenkt, dass er auch im Büro gearbeitet hat, was bei keiner Schule gut ankommt. Auch wenn das nun nicht mehr der Fall ist, der Lebenslauf muss vollständig sein und demnach sieht jede andere Schule direkt das fleischgewordene Kryptonit. (Zitat "Sie waren/sind zu sehr in der Musikschule XY involviert") Person X ist sozialversicherungspflichtig. Person Y war das zwar bewusst, aber sie hat sich völlig vom dem Verantwortungsbereich distanziert. Stattdessen wurde von Person Y, die laut eigener Meinung ein Profi in Sachen KSK ist, vorgeschlagen einfach weiter zu machen und rückwirkend in die KSK zu kommen, das soll wohl gehen. Im Grunde hat Person X nun keine Wahl. Er muss die 4000 Euro zahlen, weil er seiner Versicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Es ist dabei unabhängig ob er falsch beraten wurde, jemandem vertraut hat, einfach nur blöd war oder schlichtweg kein Geld hatte. Richtig? In dem Sinne kann man sagen Person X hätte in diesem Jahr gar nicht gearbeitet und am Ende mehr Geld durchs nichtstun gehabt. Stattdessen hat die freiberufliche Person X die Hälfte des Schülerhonorars an die Musikschule abgetreten und hätte ein weiteres Viertel an die Krankenkasse zahlen müssen. Das sind von von 800 nur noch 200 Euro. Wer kann denn davon leben??? Selbst mit 400 ist man nach einem Jahr in einer ganz anderen sozialen Schicht. Ist es wirklich so normal für einen 400 Euro Job ein Gewerbe gründen muss und dann 150 oder mehr von seinen 400 Euro abgibt?? Wieso soll Person X die Krankenkassenforderung nicht widerrufen? Wie kann es rechtens sein einer Person ein Einkommen von 1900 Euro zu unterstellen, OBWOHL man das Gegenteil bewiesen hat und am Telefon zu drohen, man soll nicht widerrufen weil das eh nichts bringt? Das ist die übliche Praxis in Deutschland? Ich bin erschüttert!! Und jetzt mal bitte ein paar ernsthafte Vorschläge und keine Informatiker mit Ausschlußverfahren. |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Lol. Wenn du nur die Hälfte an Informationen von dir gibst. Außerdem ists ein Juraforum und kein Kinderspielplatz auf dem Fragen beantwortet werden wie: Zitat:
Und so wichtig / interessant scheint der fiktive Sachverhalt nun auch nicht zu sein, wenn eine Antwort 11 Tage dauert. |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Also irgendwie wurde keine der Fragen aus dem ersten Post beantwortet. Auch keine aus dem zweiten. Kann vielleicht mal jemand anderes? |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Zitat:
Dann entfällt dieses Privileg durch die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit. (bei selbständiger Tätigkeit wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt - der Grund, weshalb der Tiger bisher vermieden hat sich neben/statt seinem Minijob weitere kleine Einkommensquellen zu erschließen, obwohl er problemlos ca. 150€/Monat mehr verdienen könnte..... ) |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Zitat:
Die Forderung der Krankenkasse ist m.E. rechtens. Leider. |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Mir ist noch unverständlich, warum X in zwei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen für Y gearbeitet hat. Nur als Selbständiger wäre er ja nicht versicherungspflichtig gewesen und hätte das viele Geld für die KK sparen können. Den irgendwann mal fälligen Blinddarm hätte er dann aber auch von einem kostengünstigen Experten auf eigene Rechnung bearbeiten lassen können. Wenn man aber als Selbständiger freiwillig in der Krankenkasse versichert ist, berechnet die den Beitrag durchaus einkommensabhängig, geht aber von dem genannten Mindesteinkommen aus. Weitere schlaue Ratschläge über vorher informieren und so lasse ich weg. Nur noch eine Weisheit eines früheren Chefs: "Arbeit ist das, wofür andere Leute Geld bezahlen, weil sie keine Lust haben, es selbst zu machen, und auch keinen Dödel finden, der es gratis erledigt. Alles andere ist Hobby und kostet Geld." Nachtrag: Nicht Versicherungspflichtig stimmt ja gar nicht mehr, ich war da nicht auf dem laufenden. X hätte aber mit einer PKV möglicherweise Kosten sparen können, so ihn den eine nimmt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Krankenversicherung/KSK/Minijob -> kompliziert Hallo, m.E. ist zu prüfen, ob er hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig tätig war. Daher wäre es wichtig zu wissen, 1. wieviel Stunden wöchentlich er als Musiklehrer tätig war und wie hoch das hieraus erzielte Einkommen war und 2. wieviel Stunden wöchentlich er geringfügig beschäftigt war und wie hoch das Einkommen war. MfG ratte1 |
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| krankenkasse, ksk, lehrer, musik, musikschule |
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