Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse vergisst Beiträge innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Krankenkasse vergisst Beiträge A beginnt ab Januar 2011 sein Referendariat (Beamtenverhältnis) mit einem Gehalt von ~1200Euro pro Monat. Er informiert Krankenkasse K fristgerecht über die Änderungen und bittet darum "freiwillig" weiter versichert zu sein. Sämtliche Unterlagen seitens von A wurden fristgerecht und vollständig übermittelt. Krankenkasse K versäumt es - A über die Höhe des Beitragssatzes zu informieren - den Beitragssatz abzubuchen Im Januar 2012 fällt dies K auf und sie fordert rückwirkend die Zahlung von ~200Euro pro Monat. A ist sehr verwundert über die Höhe des Beitragssatzes und hätte unter diesen Umständen von seinem Recht gebrauch gemacht, zu einer privaten Krankenkasse P zu wechseln. Durch diesen Wechsel hätte sich für A eine Ersparnis von ~120Euro pro Monat ergeben. K bietet A eine zinslose Ratenzahlung an, besteht aber auf der Höhe des Gesamtbetrages. A wurde die Möglichkeit genommen die Krankenkasse zu wechseln und hat hierdurch eine Mehrblastung von ~1440Euro für das Kalenderjahr 2011 zu erwarten. Darüber hinaus hat er nun nicht mehr das Recht zur privaten Krankenkasse P zu wechseln, da dies nur in den ersen Monaten möglich gewesen wäre. Muss A dennoch den kompletten Forderungen von Krankenkasse K nachkommen? |
| |||
| AW: Krankenkasse vergisst Beiträge A ist selbst schuld, wenn er sich nicht kümmert, dass die Beiträge rechtzeitig gezahlt werden und er sich nicht rechtzeitig über die Höhe informiert. Es ist auch nicht Aufgabe der KK dem A nachzulaufen. A hat sich zu kümmern.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
| |||
| AW: Krankenkasse vergisst Beiträge Zusätzlich sollte sich Person A wirklich mal darüber entwickeln wie die Kostenentwicklung in der PKV angesetzt. Ich weiß von Leuten die erhalten kurz nach dem Abschluss Ihres Vertrages bereits eine Erhöhung von bis zu 40%. Die Jährlichen Steigerungsraten liegen derzeit bei durchschnittlich 15 bis 20%. Dann sollte man die Leistung die der A bekommen hat mal genau neben die der GKV legen und schauen ob diese wirklich besser ist bei vielen ist dabei nicht mal die ambulante ärztliche Versorgung zu 100% einbegriffen. Es ist nicht all zu lange her da gab es von der Bundesregierung eine wissenschaftliche Studie über die Beitragsentwicklung in der PKV die besagt das die PKV gnadenlos gegen den Baum fährt. Außerdem sollte man bedenken das wenn die Beiträge weiterhin in dem Ausmaß steigen man sich im Alter die PKV nicht mehr leisten kann. Da im Alter die Bezüge in der Regel wesentlich niedriger sind. Also nicht kurzfristig sondern langfristig denken. :-) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Krankenkasse fordert rückwirkend Beiträge (unter 18) | Sozialrecht | 30.06.2011 22:28 |
| Krankenkasse kann diese Beiträge nachfordern | Sozialrecht | 28.09.2010 13:25 |
| Krankenkasse will private Beiträge von Mutter in offizieller Elternzeit | Sozialrecht | 17.08.2010 08:53 |
| Gesetzliche Krankenkasse fordert Beiträge ab 1.4.2007 | Sozialrecht | 08.04.2009 23:32 |
| Krankenkasse: Rückwirkend Pflichtversichert - werden Beiträge aus Privat erstattet? | Versicherungsrecht | 06.04.2007 14:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios