Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Krankenkasse - Student 30 Jahre!

Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse - Student 30 Jahre! innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 17:58
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 10
Keine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marijanna777 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Krankenkasse - Student 30 Jahre!

Hallo an alle!

Ein Student ist 30 geworden und muß sich im kommenden Semester freiwillig versichern. Die Krankenkasse bietet nur den üblichen Tarif für ca. 145 Euro an.
Nach Recherche bei einer anderen Krankenkasse wurde gesagt, daß eine KK verpflichtet sei für 6 Monate einen Übergangstarif anzubieten, der ca. 110 Euro beträgt.

gemäß §245 Absatz 2 SGB V

(1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes.
(2) Der Beitragssatz nach Absatz 1 gilt auch für Personen, deren Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung nach § 190 Abs. 9 endet und die sich freiwillig weiterversichert haben, bis zu der das Studium abschließenden Prüfung, jedoch längstens für die Dauer von sechs Monaten.

§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.


Das neue Semester beginnt zum 1.10.!
Würde das bedeuten, daß der Student erst ab dem 1.11. als freiwillig versichert gilt und somit mehr Geld für die KK bezahlt und bis dahin(31.10.) den üblichen Studententarif von ca. 80 Euro?

Ist eine KK nach §245 Absatz 2 SGB V gesetzlich verpflichtet diesen vergünstigten Tarif für 6 Monate anzubieten?
Denn laut Aussage einer KK wurde diese Regelung(intern) abgeschafft. Darf sich eine KK über das SGB hinwegsetzen??

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 21:06
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Krankenkasse - Student 30 Jahre!

Die Versicherung als Student endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres.
§ 190 SGB V greift nur wenn der Student noch nicht 30 ist und sich im Übergang vom Studium zur Arbeit. Bspw. schreibt er seine Diplomarbeit im Dezember das Semester ist aber im März zu Ende. Nun kann er noch sofern keine Pflichtversicherung nach § 5 abs. 1 Nr. 1 eintritt noch als Student versichert sein.
Von einem Übergangstarif habe ich noch nicht gehört. Der Student hat sich nach Vollendung des 30 Lebensjahres freiwillig zu versichern. Mindestbeitrag bundeseinheitlich ca. 140 Euro.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 11:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nichtwisserin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Krankenkasse - Student 30 Jahre!

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
Von einem Übergangstarif habe ich noch nicht gehört.
Ich auch nicht. Es gibt zwar einen Studententarif, aber der endet grundsätzlich mit Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. dem 14. Fachsemester.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ermordung eines Obdachlosen: Student erhält über 13 Jahre Freiheitsstrafe Nachrichten: Recht & Gesetz 08.12.2010 11:34
Iserlohner Student nimmt über 100 Jahre alte technische Erfindung unter die Lupe Nachrichten: Wissenschaft 22.09.2010 15:00
Electronic-Business-Student der Hochschule Heilbronn ist "Student of the Year" Nachrichten: Wissenschaft 12.06.2009 12:00
Phisher fallen in den Phoneypot: RUB-Student erhält Best Student Award Nachrichten: Wissenschaft 06.06.2007 12:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN