Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse - Student 30 Jahre! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Krankenkasse - Student 30 Jahre! Ein Student ist 30 geworden und muß sich im kommenden Semester freiwillig versichern. Die Krankenkasse bietet nur den üblichen Tarif für ca. 145 Euro an. Nach Recherche bei einer anderen Krankenkasse wurde gesagt, daß eine KK verpflichtet sei für 6 Monate einen Übergangstarif anzubieten, der ca. 110 Euro beträgt. gemäß §245 Absatz 2 SGB V (1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes. (2) Der Beitragssatz nach Absatz 1 gilt auch für Personen, deren Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung nach § 190 Abs. 9 endet und die sich freiwillig weiterversichert haben, bis zu der das Studium abschließenden Prüfung, jedoch längstens für die Dauer von sechs Monaten. § 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben. Das neue Semester beginnt zum 1.10.! Würde das bedeuten, daß der Student erst ab dem 1.11. als freiwillig versichert gilt und somit mehr Geld für die KK bezahlt und bis dahin(31.10.) den üblichen Studententarif von ca. 80 Euro? Ist eine KK nach §245 Absatz 2 SGB V gesetzlich verpflichtet diesen vergünstigten Tarif für 6 Monate anzubieten? Denn laut Aussage einer KK wurde diese Regelung(intern) abgeschafft. Darf sich eine KK über das SGB hinwegsetzen?? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann. |
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| AW: Krankenkasse - Student 30 Jahre! Die Versicherung als Student endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres. § 190 SGB V greift nur wenn der Student noch nicht 30 ist und sich im Übergang vom Studium zur Arbeit. Bspw. schreibt er seine Diplomarbeit im Dezember das Semester ist aber im März zu Ende. Nun kann er noch sofern keine Pflichtversicherung nach § 5 abs. 1 Nr. 1 eintritt noch als Student versichert sein. Von einem Übergangstarif habe ich noch nicht gehört. Der Student hat sich nach Vollendung des 30 Lebensjahres freiwillig zu versichern. Mindestbeitrag bundeseinheitlich ca. 140 Euro. |
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| AW: Krankenkasse - Student 30 Jahre! Ich auch nicht. Es gibt zwar einen Studententarif, aber der endet grundsätzlich mit Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. dem 14. Fachsemester. |
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