Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse fordert Behandlungskosten, da angeblich nicht versichert in Zeitraum innerhalb des Forums Sozialrecht
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| falls dieser Beitrag an dieser Stelle falsch sein sollte, bitte verschieben. (Mein erster Beitrag in diesem Forum). Meine Frau und ich haben folgendes Problem: Wir haben im April 2005 geheiratet. Anschließend (ca. 1 Monat später) habe ich sie dann bei meiner Krankenversicherung BBB mitversichert (Familienversicherung). Vorher war meine Frau bei der Versicherung AAA Ihrer Mutter mitversichert (Familienversicherung). Nun (10/2006) bekommt meine Frau folgenden Schrieb (Zusammengefasst) mit dem Titel "Abrechnung ärztlicher Leistungen": "Guten Tag..., die zuständige Krassenärztliche Vereinigung (kurz: KV) hat mit uns ärztliche Leistungen abgerechnet. Zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung konnten wir kein gültiges Versicherungsverhältnis feststellen.Damit wir die Aufwendungen der richtigen Stelle zuordnen können, bitten wir Sie den Fragebogen auszufüllen." ... "Sofern wir keine Antwort erhalten, sind wir gezwungen, Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen"... Im Fragebogen wird gefragt wo meine Frau in der Zeit von 8/2005 bis 10/2005 versichert war. Der Fall ist für uns besonders tragisch - kostenintensiv - , weil in dieser Zeit eine Knie-OP bei meiner Frau durchgeführt wurde. ----- Jetzt zu meinen Fragen: 1. Was passiert, wenn sie - warum auch immer - in der Zeit bei der Krankenkasse BBB nicht versichert war? Müssen wir die Kosten übernehmen, oder war sie automatisch noch Familienversichert in Krankenkasse AAA bei Ihrer Mutter (trotz Hochzeit)? 2. Kann Recht auf Familienversicherung auch Rückwirkend geltend gemacht werden, falls Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht versichert war bei BBB? Vielen Dank für Ihre Antworten! Wir sind hier der Verzweiflung nahe, weil eine Knie OP bestimmt nicht billig ist |
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| AW: Krankenkasse fordert Behandlungskosten, da angeblich nicht versichert in Zeitraum Bitte in Zukunft die Forenregeln einhalten. Danke. Ja wenn Sie doch im April 2005 schon verheiratet waren, ihre Frau nicht bzw geringfügig verdiente, so ist sie nach § 10 SGV V familienversichert. Es geht doch um die Monate 08/05 bis 10/05. Wenden Sie sich an ihre KK, es würde mich wundern, wenn diese dem nicht zustimmt. Immerhin lagen bzw liegen die Voraussetzungen dafür vor. |
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