Dies ist eine Diskussion zu Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung wie sieht eure Meinung zu folgendem Sachverhalt aus: Jemand ist vor einiger Zeit an wegen einer Alkoholerkrankung erstmalig krankgeschrieben worden, ca. ein halbes Jahr später hat sich sein Zustand soweit verschlechtert, dass er in eine Fachklinik eingewiesen wurde. Während dieser Zeit bekommt er vom Rententräger Übegangsgeld. Nun verlässt er die Klinik zwei Wochen vor Ende der Therapie und bricht diese Ende August 2011 arbeitsunfähig ab. Anschließend wird er von seiner Hausärztin fortlaufend krankgeschrieben, verpasst es jedoch Krankengeld zu beantragen (Depressionen, Angstzustände, keine Ahnung von der Materie und keinerlei Unterstützung). Bis März 2012 hat er keinerlei Einnahmen (kein Gehalt, kein Krankengeld, Nichts) und häuft Schulden an. Durch die Hilfe von Familienangehörigen kann der drohende Verlust der Wohnung Ende März 2012 abgewendet werden und endlich ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden. Seit April 2012 erhält er Krankengeld, bekommt nun jedoch ein Schreiben, dass dieses im September 2012 ausläuft. Nun soll folgendes Geschehen: Das der Krankengeld-Zeitraum im September 2012 ausläuft ist wohl unstrittig. Allerdings wurde sechs Monate lang (Sep. 2011 - Mrz. 2012) von keiner Seite irgendwas gezahlt, da der Betroffene unfähig war sich um einen Antrag zu kümmern und so fortlaufend Schulden anhäufte. Die Ursache dafür ist seine Unwissenheit, seine Krankheit und die mangelnde Unterstützung. Seine Hausärztin kann seinen Gesundheitszustand bezeugen (Angsterkrankung, Alkoholkrankeit) und damit sein Versäumen der Antragstellung begründen. Dürfte das ausreichen um eine Nachforderung für den besagten Zeitraum zu erreichen oder wie könnte man in einem solchen Fall vorgehen, um das Krankengeld anzufordern, welches dem Betroffenen zweifellos zusteht? Vielen Dank für jede Antwort! |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Das Problem ist hier, dass Krankengeld BEANTRAGT werden muss, es wird niemals automatisch gezahlt. Sofern die Hausärztin nicht zufälligerweise Fachärztin Psychiatrie o.ä. ist, also Internistin, Allg. Medizin o.ä., sehe ich persönlich eher schwarz für eine Nachzahlung, da "Gutachten" von Hausärzten schnell als Gefälligkeitsgutachten - und vor allem nicht fundiert, da kein Facharzt - abgetan werden. Ich glaube kaum, dass sich da noch etwas erreichen lassen wird, denn daß man den Hintern nicht gehoben bekommt ist keine wirksame Entschuldigung. Gruß, Librarian |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Danke für die Antwort, aber hier handelt es sich nicht um jemanden, der den Hintern nicht hochbekommen hat, sondern um einen AlkoholKRANKEN Menschen. Da er unmittelbar vor dem fraglichen Zeitpunkt in einer Fachklinik war dürfte es jedoch auch möglich sein von dort eine Stellungnahme zu seinem psychischen und physischen Zustand zu bekommen. Um den Anspruch zu klären werden wir nun wohl der Entscheidung erstmal widersprechen und einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Falls jemand noch einen Tipp, eine Meinung oder ein Fallbeispiel hat - immer her damit ![]() Vielen Dank! |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Zitat:
MfG ratte1 |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Zitat:
Im übrigen sehe ich es wie ratte. |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung ich sehe das auch wie ratte. einzig vorstellen könnte ich mir, dass sofern der betroffene während der krankheit geschäftsunfähig (was ich für sehr unwahrscheinlich halte) war, es ausnahmen geben würde... ich nehme an, dass in dem falle eine wiedereinsetzung in den vorherigen stand möglich sein müsste (oder gibt es sowas im sgb generell nicht?). |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Danke für eure Antworten. Wir haben bereits einen Anwalt kontaktiert und den Sachverhalt geschildert, dieser beurteilt die Erfolgsaussichten inoffiziell als nicht gering und wird hinzugezogen, sobald durch den Widerspruch ein Verfahren entsteht. Keinen Widerspruch einzulegen, um allen Arbeit zu sparen, ist keine Option. Wie auch immer es rechtlich ausgehen wird und wie dies begründet wird werden wir sehen. Aber der Person ist ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden, da er zum einen unwissend war und zum anderen nicht dazu in der Lage war sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern und zum fraglichen Zeitpunkt keine Unterstützung bekam. Die Person ist aktuell alkoholkrank, leidet unter Angstzuständen und hat Schulden. Ich denke nicht, dass die Rücksichtnahme auf ein evtl. hohes Arbeitspensum rechtfertigen sollte es nicht zu versuchen. Immerhin geht es um einen 4-5 stelligen Betrag, der nur aufgrund eines Formfehlers nicht ausgezahlt wurde. Es geht hier ja nicht darum irgendetwas zu ertricksen. Zitat:
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Sorry aber wenn die Ärztin ihn über einen so langen Zeitraum krank schreibt hätte auch für die Ärztin klar sein müssen das der Betroffene Krankengeld beantragen muss. Weil wenn die Ärztin kein Auszahlschein abzeichnen muss würde mich das als Mediziner schon wundern. Zumal man ja auch mit dem Versicherten spricht über persönliche Situation etc. Und die Rückmeldung vom Anwalt ist ja schön warum dann noch hier schreiben? Vielleicht will der Anwalt ja auch nur seinen Euro am Versicherten mitverdienen. |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung naja, für die seltsame praxis der ärztin kann man den mann ja nicht verantwortlich machen. ich frag mich auch, wie eine "nur" hausärztin jemand wegen depris oä. überhaupt über einen so langen zeitraum krank schreiben kann - ich kenne das so, dass bei psychischen sachen, dann zur fachärztin überwiesen wird, weil ne hausärztin die behandlung gar nicht durchführen kann... aber so what, dem betroffenen kann man das jedenfalls nicht anlasten. |
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| AW: Krankengeld ruhte wegen Depression - Nachforderung Naja auf der anderen Seite kann es ja auch nicht zur Lasten der Kasse gehen wenn sich der Versicherte nicht meldet. So hätte der Krankengeldberater ja gar keine Möglichkeit zum Beispiel eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einzuleiten oder eine medizinische Reha oder was weiß ich was da für Aktionen in Frage kämen um denjenigen wieder aus dem Krankengeld rauszukriegen. Aber letztendlich wird man ja sehen was rauskommt. |
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