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Kostenübernahme Weiterbildung->Schulabschlüsse->Studium?

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme Weiterbildung->Schulabschlüsse->Studium? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 15:59
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Kostenübernahme Weiterbildung->Schulabschlüsse->Studium?

Hallo alle Zusammen.

Also wie der Titel schon sagt interessieren mich derzeit Fördermöglichkeiten bzw. Kostenübernahmemöglichkeiten für eine Weiterbildung bzw. für nachholen von Schulabschlüssen etc.

Speziell den Fall den ich hier ansprechen möchte ist sehr komplex und kompliziert, so das er theroretisch in mehrere Kategorien des Forums passt.

Ich hab mich jedoch für das Forum Sozialrecht entschieden weil ich Primär nach einer Lösung in diesem bereich suche.

Es geht um folgende konstellation:

Ein Mann pflegt nach einem schweren Verkehrsunfall seine Frau.
Seid diesem Unfall sind beide empfänger von Sozialleistungen nach SGB II (der Mann) und SGB XII Grundsicherung (die Frau).

Natürlich wurde ein Gerichtliches Verfahren über Schmerzengeld und weitere Ausfallschäden verhandelt, jedoch wurde der Prozess in großen teilen aufgrund der inanspruchnahme von Sozialleistungen verloren.

Nun gut.
Jetzt möchte der Mann aber nicht mehr länger nur zu Hause sitzen und den ganzen lieben langen Tag in der Nase bohren, was durchaus verständlich ist.
Aufgrund der Aufwändigen Pflege der Frau ist es ihm jedoch nicht möglich normal arbeiten zu gehen.
Da jedoch im Alltag recht viel Zeit verbleibt entschließt er sich, sich über Fernlehrgänge zu informieren.
Er setzt sein Hauptaugenmerk darauf, sein Abitur durch eine Fernschule nachzuholen.

Jedoch werden solche Fernlehrgänge NICHT durch das SGB II gefördert oder unterstützt.

Natürlich bleibt noch die Möglichkeit für Bafög.
Jedoch wäre das Bafög 1.) unter dem Regelsatz wie die Leistungen aus dem SGB II und 2.) werden die Voraussetzungen für Bafög nicht mehr erfüllt da a) der Mann Anfang des kommenden Jahres das 30. Lebensjahr vollendet, b) Bafög nur für die letzten 12 Studienmonate bewilligt werden kann und c) man mind. 6 Monate vor Antragstellung dabei sein muss.

Gibt es irgendwelche anderweitige Förder oder Kostenübernahmemöglichkeiten für diesen Mann?

Wie anfangs erwähnt, Zeitlich würde nur eine Fernschule in frage kommen. Die Möglichkeit zum besuch einer Abendschule oder eines Kollegs wäre nicht möglich da 1) der Fahrtweg zu einer solchen Schule allein schon die Kosten einer Fernschuhle bei weitem überschreiten (nächste Möglichkeit liegt 90km je Fahrtstrecke entfernt) und 2.) könnte dies nicht mehr die Pflege seier Frau gewährleisten.

Gibt es möglichkeiten durch Krankenkassen/Pflegekassen/Rentenkassen so etwas zu bewerkstelligen?
Oder könnte man gar bei der gegnerischen Versicherung vom Unfall versuchen die Kosten erstattet zu bekommen?
Die Versicherung ist verurteilt worden, sämtliche Materiellen und immateriellen Schäden auszugleichen. Jedoch bezieht sich dies auf die Schäden der Klägerin, also die Frau des Mannes der gerne sich Fortbilden möchte.

Oder gibt es gar die Möglichkeit das der Leistungsträger der die SGB II Leistsungen bezahlt, die Kosten im ersten Moment übernimmt und sich im Anschluss das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück holt?

Wie gesagt, der Fall ist ein bisschen Komplizierter und Komplexer... Aber für Ideen und Ratschläge bin ich offen.

Liebe Grüße
Moe
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