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Kostenübernahme Impfung

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme Impfung innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 14.06.2009, 21:01
Boardneuling
 
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Kostenübernahme Impfung

Hallo,
mal angenommen
A macht eine Schulische ausbildung im Medizinischen Bereich, ab dem 2. Schuljahr macht sie in verschiedenen Krankenhäusern Parktikum.
Die Krankenhäuser die die Praktikas organisieren nehemen nur Praktikanten auf die gegen Heb A und B geimpft sind.
A ist nicht geimpft.
A möchte sich nun impfen lassen.
A hat auf der Interneseite ihrer Krankenkasse nach der entsprechenten Leistung gesucht. Die KK zahlt "Risikogruppen" diese Impfung. Risikogruppen sind Homosexuelle männer, Kindergärtnerinen und medizinisches personal.
A ruft bei der KK an und bekommt gesagt das sie zwar risikogurppe wäre aber das sie das aber nicht bezahlen. Das wäre aufgabe des Arbeitgebers. A hat aber keinen Arbeitgeber....

Muss A nun für die Kosten ihrer Impfung selbst aufkommen?
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Alt 15.06.2009, 10:14
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von ronny1006
Muss A nun für die Kosten ihrer Impfung selbst aufkommen?
Nein.
Zitat:
Zitat von ronny1006
Das wäre aufgabe des Arbeitgebers. A hat aber keinen Arbeitgeber....
Wenn A als Praktikant in einem Krankenhaus tätig ist, dann muss das Krankenhaus als Praktikumsbetrieb A die Impfung bezahlen.

Folgendes; Der Arbeitgeber ist darf solche Kosten gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG dem Arbeitnehmer nicht auferlegen. Das der Praktikant einem Arbeitnehmer gleichgestellt ist, ergeht aus § 2 Abs. 8 Satz 2 BioStoffV. Ergo sind die Kosten vom Praktikumsbetrieb zu übernehmen.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 10:48
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Pro
Ergo sind die Kosten vom Praktikumsbetrieb zu übernehmen.
Und der wird sich überlegen, ob er etwa 150 Euro plus Arztkosten übernimmt...der Schüler sollte in der Schule nachfragen, ob von dort aus die Kosten übernommen werden. Ich gehe nicht davon aus, dass bisher jeder Praktikant zufällig durchgeimpft war.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 11:01
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Humungus
Und der wird sich überlegen, ob er etwa 150 Euro plus Arztkosten übernimmt
Der AG (Praktikumsbetrieb) ist verpflichtet diese Kosten bei einem Praktikanten zu übernehmen, da kann der AG überlegen soviel er will.

Abgesehen davon würde mich mal das Alter von A interessieren. A könnte ja noch unter 18 sein. Ansonsten sollte A mal seine Eltern fragen weshalb diese solch eine Impfung versäumt haben.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 11:20
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Pro
Der AG (Praktikumsbetrieb) ist verpflichtet diese Kosten bei einem Praktikanten zu übernehmen, da kann der AG überlegen soviel er will.
Natürlich...wenn er den Praktikanten annimmt. Das wird er aber eventuell ablehnen!

Zitat:
Zitat von Pro
Abgesehen davon würde mich mal das Alter von A interessieren. A könnte ja noch unter 18 sein.
Davon gehe ich aus.
Zitat:
Zitat von Pro
Ansonsten sollte A mal seine Eltern fragen weshalb diese solch eine Impfung versäumt haben.
Die Impfung gegen Hepatitis A und B ist keine Routineimpfung und wird nur exponierten Personen (Tätigkeit im Medizinwesen, Drogenkonsumenten) empfohlen. Durch den zunehmenden Tourismus in Dritte-Welt-Länder und die Türkei wird allerdings die Hepatitis-A-Impfung zunehmend empfehlenswerter.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 11:54
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Humungus
Natürlich...wenn er den Praktikanten annimmt. Das wird er aber eventuell ablehnen!
Stimmt.

Zitat:
Zitat von Humungus
Davon gehe ich aus.
Wenn er unter 18 ist, dann bezahlt die GKV grundsätzlich die Hepatitis B. Die Hepatitis A ist eine Satzungsregelung der GKV, weil diese nicht in der Impfempfehlung der STIKO enthalten ist.

Zitat:
Zitat von Humungus
Die Impfung gegen Hepatitis A und B ist keine Routineimpfung und wird nur exponierten Personen (Tätigkeit im Medizinwesen, Drogenkonsumenten) empfohlen.
Falsch.

Zitat;
Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Folgende Impfungen sollte jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten:

Hepatitis B
Diphtherie
Tetanus
Poliomyelitis ((Kinderlähmung) Regelimpfung auch bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen)
Haemophilus influenzae Typ B (Hib.)-Infektion
Pertussis (Keuchhusten)
Masern, Mumps, Röteln
Varizellen
Säuglinge (Pneumokokken) bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr (Meningokokken)


Neu ab 27. März 2006:

Humane Papillomviren HPV - empfohlen für Mädchen von 12-17 Jahren


All diese Impfungen werden von den gesetzl. KK übernommen.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 11:59
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Pro
Folgende Impfungen sollte jedes Kind nach den Impfempfehlungen der STIKO erhalten:

Hepatitis B (...)
Hoppla...das ist mir neu.
Weißt Du zufällig auch, wann das eingeführt wurde?
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Alt 15.06.2009, 12:57
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Humungus
Hoppla...das ist mir neu.
Weißt Du zufällig auch, wann das eingeführt wurde?
Seit 01. April 2007.

Hier klicken.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 13:02
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AW: Kostenübernahme Impfung

Nein, ich meinte nicht die Kostenübernahme, sondern seit wann die HB-Impfung zu den von der STIKO für Kinder empfohlenen Impfungen zählt.

Ist aber auch nicht so wichtig. Ich muss mich mal wieder fortbilden *hüstel*
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  #10 (permalink)  
Alt 15.06.2009, 13:33
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AW: Kostenübernahme Impfung

Zitat:
Zitat von Humungus
Nein, ich meinte nicht die Kostenübernahme, sondern seit wann die HB-Impfung zu den von der STIKO für Kinder empfohlenen Impfungen zählt.
Das es diese Empfehlung gibt, ist mir seit fast 10 Jahren bekannt.
Zitat:
Zitat von Humungus
Ist aber auch nicht so wichtig. Ich muss mich mal wieder fortbilden *hüstel*
Jep.

Gruß

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