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Kostenentscheidung nach SGG??

Dies ist eine Diskussion zu Kostenentscheidung nach SGG?? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 21.11.2011, 19:01
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Kostenentscheidung nach SGG??

Hallo ihr lieben!

Ich hätte da mal eine Frage zur Anwendbarkeit vom SGG!
Wie ist das, wenn der Tenor für die Kosten lautet, dass X und y die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner tragen?
Geht das nach 154 I VwGO oder gibts da eine spezielle Regelung im SGG? Ich steig da (wahrscheinlich malngels Kommentar) nicht ganz durch!

Würde mich über Antworten riesig freuen! ;-)
Schon mal vielen Dank!

Viele Grüße, jabi
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 20:04
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AW: Kostenentscheidung nach SGG??

§ 183 SGG ff.

Wenn X und Y die Kosten zu tragen haben, dann sind sie eventuell natürliche Personen bzw. Leistungsempfänger i.S.d. § 183 SGG und haben das Verfahren trotz Hinweis, dass es keine Aussicht auf Erfolg hat fortgeführt.
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