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Klage zur Räumung

Dies ist eine Diskussion zu Klage zur Räumung innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 16.07.2009, 21:59
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Klage zur Räumung

Mieter B hat mit Vermieter A einen Mietvertrag geschlossen. Jetzt bekommt Mieter B von Vermieter A eine Räumungsklage. Mieter B ist arbeitslos geworden. Muss Beteiligter C (Amt) für die Mietschulden von Mieter B die er an Vermieter A hat aufkommen, wenn Mieter B alleine ist und eine größere Wohnung als 45 qm bewohnt?
Durch Arbeitslosigkeit. Mieter B bekommt knapp 400 €. reicht nicht für die Miete. Es ist die Frage ob Beteiligter C die Mietschulden bezahlt um die Räumung abzuwenden?
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Alt 17.07.2009, 01:13
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AW: Klage zur Räumung

Weshalb ist C beteiligt?
B hat einen Vertrag mit A.

Zu Mietschulden:
Die Behörden müssen die Kosten nicht übernehmen, das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Es gibt durchaus Situationen, in denen das Sozialamt oder das Amt für Wohnungssicherung die Kosten übernimmt, aber das muß B dann wohl dringend mal dort abklären.

Hat B mal Wohngeld oder AlgII beantragt?
Oder reichte die Feststellung, dass 400,-€ Einkommen für die Mietzahlung nicht ausreichen, um keine Miete mehr zu zahlen?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2009, 11:20
V.I.P.
 
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AW: Klage zur Räumung

Die Übernahme von Mietrückständen gemäß § 22 Abs. 5 SGB II ist grds. möglich. Eine Entscheidung ist ohne Kentnis der Aktenlage jedoch nicht möglich.
__________________
Gruß
Daniel

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