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Klage vorm Sozialgericht?

Dies ist eine Diskussion zu Klage vorm Sozialgericht? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 25.06.2005, 22:40
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Klage vorm Sozialgericht?

mal angenommen, jemand bekommt im rahmen von alg2 die auflage, umzuziehen.... eigentlich greift doch dann § 22 Abs. 3 SGBII, die ARGE muss also umzugskosten und kaution für die neue wohnung bezahlen. derjenige will in eine wohngemeinschaft mit noch jemandem ziehen, der eigentlich noch weniger geld als ein alg2- empfänger hat. Nach einigem hin und her und nem sauberen wohnungsangebot, meint die arge, sie übernimmt die kaution nur auf dem papier. der mitbewohner muss hauptmieter werden und der alg2-empfänger soll dessen untermieter werden. der hauptmieter bekommt dann nen iwsch wo drauf steht, dass die arge die kosten übernimmt die nach dem auszug durch den alg2-empfänger entstanden sind.

naja... fakt ist doch, dass sich die arge hier um den anteil der kaution drückt und somit gegen ihre pflicht aus § 22 III SGBII verstößt....

könnte man dagegen klagen? würde es was bringen? und dann vor dem sozialgericht?

hoffe das war nicht zu durcheinander...
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