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Klage längst erledigt

Dies ist eine Diskussion zu Klage längst erledigt innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 17:01
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Klage längst erledigt

Der A verklagt den Sozialversicherungsträger B vor dem Sozialgericht auf Herausgabe einer Fotokopie.

Vier Wochen vor dem Gerichtstermin gibt der B nach und versendet die Kopie an das Gericht mit der Bitte um Aufhebung des Gerichtstermins.

Das Gericht versendet jedoch nichts und übergibt dem A in dem Gerichtstermin die streitgegenständliche Fotokopie.
(Der B war nicht zum Termin erschienen).

Was ist denn von sowas zu halten ?
(Der A musste 140 km mit dem PKW fahren und einen Tag Urlaub nehmen).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 17:04
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AW: Klage längst erledigt

Is nich nett. A hat hoffentlich daraufhin die Klage für erledigt erklärt und eine Kostenentscheidung bekommen, wonach B die Kosten (einschließlich Verdienstausfall und Fahrtkosten) erstatten muss.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 17:24
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AW: Klage längst erledigt

Offensichtlich hat B nicht für erledigt erklärt, sonst wäre es ja nicht zum Termin gekommen, sondern man hätte durch Beschluss entscheiden können.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 20:26
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AW: Klage längst erledigt

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Offensichtlich hat B nicht für erledigt erklärt, sonst wäre es ja nicht zum Termin gekommen, sondern man hätte durch Beschluss entscheiden können.
A und B haben alles richtig gemacht.

Der B hat ja vier Wochen vor dem Termin nachgegeben.

Das Gericht hat gepennt und den Schriftsatz (samt Kopie) nicht an den A weitergeleitet.

Das ist schon ungewöhnlich dreist.
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