Dies ist eine Diskussion zu Kinderzuschlag, Wohngeld, Mieteinnahme - Verknüpfungsproblematik innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Kinderzuschlag, Wohngeld, Mieteinnahme - Verknüpfungsproblematik Da das Einkommen der Familie A nicht ausreichend ist um die Grundversorgung zu gewährleisten, beantragte Familie A zum einen: Kinderzuschlag für die 3 Kinder und zum anderen Lastenzuschuss. Das Problem was sich für Familie A daraus ergibt ist: 1. Im WoGG beim Lastenzuschuss werden die Mieteinnahmen jährlich gerechnet zu 100% den Kosten der Unterkunft (ohne Heizung) entgegengestellt und davon abgezogen. Der Restbetrag ergibt demnach die tatsächlichen Wohnkosten ein Anspruch auf Lastenzuschuss wird dann unter Berücksichtigung des Einkommens aus Arbeit daraus errechnet. Der lastenzuschuss fällt somit für Familie A wesentlich geringer aus. Zur Berechnung des Lastenzuschusses wird auch nur die Zinslast veranschlagt. 2. Beim kinderzuschlag den Familie A zusätzlich beantragt wird die Mieteinnahme abermals dem Einkommen zugerechnet was dazu führt das der mögliche Kinderzuschlag abermals um die Mieteinnahme verringert wird. 3. Das Finanzamt ihrerseits möchte zusätzlich von Familie A die Einkommensteuer für die Mieteinnahmen. Wie ist die rechtliche Situation der Familie A zu werten ? 1x Mieteinnahme 2x Abzug der Mieteinnahme 1x Steuern Einzeln gesehen kann es so sein, aber hier entsteht eine Verknüpfungsthematik. |
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| AW: Kinderzuschlag, Wohngeld, Mieteinnahme - Verknüpfungsproblematik 1. Die Mieteinnahme mindert die Lasten und somit auch den Lastenzuschuss. 2. Der Kinderzuschlag schließt die Lücke zwischen a) einem rechnerischen Bedarf an ALG II und b) sämtlichem Einkommen wie Gehalt, Mieteinnahmen und Lastenzuschuss. =>> Auch eine zweite Sozialleistung muss sämtliche vorhandenen Einkommen berücksichtigen. 3. Soweit ein Einkommen sich verringert durch dessen Besteuerung, ist das Einkommen vor einer Anrechnung auf einen Bedarf an einer Sozialleistung zu bereinigen um die darauf anfallenden Steuern. Zumindest laut SGB II § 11b Absatz 1 Nr. 1. Bei den anderen beiden Sozialleistungen wohl auch - oder nicht? =>> Insofern ist nicht zu erkennen, dass Etwas irgendwo doppelt abgezogen wird. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Kinderzuschlag, Wohngeld, Mieteinnahme - Verknüpfungsproblematik Zitat:
Würde Familie A nicht vermieten hätten sie zwar keine Mieteinnahme jedoch ein um die Mieteinnahme höheren Lastenzuschuss was die verlorene Mieteinnahme ausgleichen würde. Beim kinderzuschlag wird das Einkommen aus Miete ebenfalls vom möglichen Kinderzuschlag aufgrund des höheren Gesamteinkommens in Abzug gebracht was zu einer Minderung des möglichen Kinderzuschlages führt. Heißt wenn Familie A nicht vermietet und den Wohnraum für sich selbst nutzt sie auch beim Kinderzuschlag einen höheren Anspruch hätten. Im Ganzen würde das heißen, würde Familie A nicht vermieten könnten sie einen höheren Lastenzuschuss und einen höheren Kinderzuschlag erhalten. Beides zusammen würde ca. das doppelte der Mieteinnahmen ausmachen, hinzu kommt das auch keine Steuerlast aus Einkommensteuer hierfür mehr anfallen würde. Entsprechend wird also bei Vermietung und gleichzeitigem Bezug von Lastenzuschuss und Kinderzuschlag auch doppelt abgezogen. Lastenzuschuss sagt Familie A hat Einnahmen aus Vermietung ... wird abgezogen Kinderzuschlag sagt du Einnahme aus Vermietung und gleich nochmal abgezogen Also doppelt. |
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