Dies ist eine Diskussion zu Kindergeldzuschlag innerhalb des Forums Sozialrecht
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| AW: Kindergeldzuschlag Wie hoch ist die Miete? Hat die Frau kein Einkommen? BaföG, Unterhalt o.ä.? Wie hoch ist das Netto? Besondere Belastungen > 100 € monatlich durch die Arbeit? Kinderbetreuungskosten? |
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| AW: Kindergeldzuschlag Wieso ist die Frau denn vermittlungsunfähig?
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| AW: Kindergeldzuschlag hallo Casa, die Miete beträgt 390€ warm die frau hat keinerlei Einkommen weder Bafög noch Unterhalt noch sonstwas keine Belastungen > 100 € auch keine Betreuungskosten (das Kind ist noch nicht 2 Jahre alt) Angeltio: die frau ist vermittlungsunfähig da sie studiert (und das Studium täglich von 9 bis 19 Uhr dauert) |
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| AW: Kindergeldzuschlag Hintergrund ist, dass sie nach § 7 Abs. 5 SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. Die fiktive Familie sollte Wohngeld beantragen und nochmals Kinderzuschlag. Im Moment lebt die Familie X ca. 340 € unterhalb des SGB II Bedarfes. Sollten mind. 200 € Wohngeld gewährt werden, so könnte Familie X den maximalen Kinderzuschlag i.H.v. 140 € erhalten. Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn damit ein möglicher Anspruch auf Leistungen gem. SGB II verhindert wird. |
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| AW: Kindergeldzuschlag |
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| AW: Kindergeldzuschlag Das was die Wohngeldstelle sagt ist bullshit. Auf den Wohngeldbescheid drängen! |
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| AW: Kindergeldzuschlag also sollte sie den Ablehnungsbescheid des Kindergeldzuschlags der Wohngeldstelle schicken und warten was die dann dazu sagen und danach nochmal Kindergeldzuschlag beantragen? und was wenn die Wohngeldstelle auch ablehnt? |
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| AW: Kindergeldzuschlag Die Wohngeldstelle muss meines Erachtens die Leistung gewähren. Ggf. käme ein Eilverfahren in Betracht, wenn die Wohngeldstelle die Bescheidung des Antrags pflichtwidrig verzögert, da es sich im Falle der Familie X um eine existenzsichernde Leistung handelt. Gegen die Ablehnung des Kinderzuschlages sollte man Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass eine Begründung folgt. Wenn das Wohngeld abgelehnt wird, sollte in jedem Falle Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden und ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Sollte ich völlig daneben liegen (sehr sehr unwahrscheinlich), bleibt der Frau X nur, sich Arbeit zu suchen oder das Studium aufzugeben oder lernen mit so wenig Geld zu leben... Den Bescheid über KiZ kann man bei der Wohngeldstelle abgeben, da der Sachbearbeiter das Wohngeld vermutlich sowieso ablehnen wird. |
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| AW: Kindergeldzuschlag also müsste jetzt familie x erstmal zu wohngeldstelle dort die Ablehnung des KiZ abgeben und warten was die Wohngeldstelle entscheidet... wie ist das mit dem Eilverfahren? dann nach ablehnung des Wohngleds müsste famile x vor gericht gehen? aber wenn die familie einen Wiederspruch gegen KiZ einlegt mit dem hinweis "Begründung folgt" und dann vor Gericht geht würde das nicht zu lange dauern auch trotz Eilverfahren? |
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