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Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ???

Dies ist eine Diskussion zu Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ??? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 09.11.2011, 20:23
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Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ???

Mal angenomme ein junger Abiturient hatte nach dem Abschluss nicht soviel Glück und hat weder Studium noch Ausbildungsplatz, sondern nur einen Minijob bekommen.
Um sicher zustellen, dass man noch weiterhin Kindergeld beziehen kann, ging die Person zum Amt und informierte sich, ob man sich irgendwie melden müsse (per Antrag oder so). Die Antwort des Beamten war nein.
Nun 4 Monate nach dem Abschluss erhält die fiktive Person einen Brief, dass man nachweisen müsse, das Bewerbungen verschickt wurden, bzw man Absagen erhalten oder sich auf dem Amt gemeldet hat.
Unser besagter Abiturient hatte sich nur über Emails beworben und alle Absagen gelöscht, weil man diese für nicht wichtig erachtet hat.
Kann die Person irgendwie die Kindergeldrückzahlung abwenden bzw. eine Einstellung der Zahlungen verhindern?
Und wurde die Person vom Amt falsch informiert?
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Alt 10.11.2011, 09:32
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AW: Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ???

Hallo,

wie alt ist der Abiturient?
Hat er sich arbeitssuchend gemeldet?
Gibt es einen Ausbildungsberater?

Und das keinerlei Bewerbungsmails mehr vorhanden sind, ist kaum zu glauben. Und wenn doch, dann wird die person sich doch an ein paar Firmen erinnern.

PS: Als Nachweis der abgesendeten Bewerbungen genügt ein Duplikat des Bewerbungsschreibens. Auf diesem steht auch das Datum.

Absagen und Quittungen müssen nicht vorgelegt werden, sofern ein Bewerbungsschreiben vorliegt.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 17:59
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AW: Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ???

Der besagte Abiturient ist bereits 19.
Die Peson auf dem Amt meinte zu unserer Person, dass er sich nicht arbeitsuchend melden müsste, da er ja einen Minijob hat.
Einen Ausbildungsberater gibt es nicht.

Anschreiben sind noch vorhanden, der Abiturient dachte nur, dass Duplikate der Anschreiben als Beweise nicht gültig wären.

Zitat:
Absagen und Quittungen müssen nicht vorgelegt werden, sofern ein Bewerbungsschreiben vorliegt.
Danke für die Info
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 21:23
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AW: Kindergeldrückzahlung, ohne Ausbildung/Studium ???

Zitat:
Zitat von RuRe Beitrag anzeigen
Anschreiben sind noch vorhanden, der Abiturient dachte nur, dass Duplikate der Anschreiben als Beweise nicht gültig wären.
Doch,die Originale sind doch mit der Bewerbung versandt, folglich bleiben nur noch Duplikate, und diese legt man vor.

PS: Sofort arbeitssuchend melden, dies ist völlig unabhängig vom Minijob. Damit ist man aber auf der sicheren Seite um Kindergeld berechtigt zu erhalten.

Gruß

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keine ausbildung, kindergeld, kindergeld rückzahlung

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