Dies ist eine Diskussion zu Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? ein 33 jähriger Mann arbeitet unter 16 Stunden die Woche auf Honorar. Beschließt ab, sagen wir mal Sept 2009 Abitur zu machen und teilt es der ARGE mit. ARGE sagt, beantrage BaföG, auch wenn kein Anspruch besteht. Er bekommt seine Ablehnung im Oktober und leitet diese an die ARGE weiter. Arge lehnt den Anspruch rückwirkend ab Sept 2009 ab. Jetzt droht ihn ein Schreiben von der KV mit wahrscheinlich 200-300 Euro Beitragsforderung. Die Schule, die er besucht ist "föderfähig", er aber nicht, weil er alt ist. Früher oder später wird es zu eine Bedürftigkeit kommen. Bis jetzt zahlte er Miete und Unterhalt selber, da Einnahmen hochgenug waren. Nehmen wir mal an, dass seine Prüfung jetzt in diesem Jahr sein wird so um April/Mai. Er wird die Miete nciht zahlen können, weil sein Honorar halbiert wird. Er wird die Beiträge zwar für einige Monate, aber er wird viel Schulden haben. Kann man da was machen? Wie hoch wären die Beiträge für "ältere" Schüler? |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Ist ein Problem: BAFÖG gibts vermutlich nicht, weil die Altersgrenze überschritten wurde, ARGE nicht, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung steht. ![]() Umbedingt mit der KV reden....
__________________ Liebe Grüße Euer häschen! |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Ja, allerdings leider!!!! hab ich da oben wirklich UMbedingt geschrieben ??? Oh mann....
__________________ Liebe Grüße Euer häschen! |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Der Gesetzgeber wollte hier ALG II nicht als "Workaround" missbraucht wissen, so nach dem Motto "Wechsel ich halt nochmal mein Studienfach, dann krieg ich halt statt Bafög ALG II!" Und für wie lang und bis in welches Alter der Staat welche Ausbildung fördern möchte, hat er halt ins Bafö-g(esetz) geschrieben. Auch da sollte das SGB II keinen Wörkäraund darstellen. Gerät man allerdings in Not kurz vor Ausbildungsende, kann es ALG II als Darlehen geben. Auch Urteile gibt es dazu, ich denke an eines in Hamburg. Und dann bedenke man noch Absatz 7 in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Findet der Unterricht tagsüber statt oder ist das ein Abendgymnasium? Im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf ALGII! Dann sollte ein Überprüfungsantrag für den Ablehnungsbescheid gestellt werden (wird der wieder abgelehnt ein Widerspruch) und zur Not vor Gericht gezogen werden (man hat ja sonst nix zu tun )Dieses Procedere nutzt herzlich wenig, wenns eine Bildungsstätte mit Vormittagsunterricht ist, da NUR Abendschulen (Haupt-, Real- bzw Gymnasium) nach § 7 SGB II vom Wegfall des ALGII-Anspruchs ausgenommen sind. Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Kein Anspruch auf BaföG = kein ALG2? Zitat:
Gruß Pro |
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