Dies ist eine Diskussion zu Kann-/Pflichtleistungen ARBEITSSUCHENDER innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ... inwieweit hat ein Nichtleistungsempfänger (Arbeitssuchender) Anspruch auf aktive Arbeitsmarktförderung ? Aus den einschlägigen Rechtsquellen geht nicht hervor ob alle Leistungen bis hin zur Bewerbungsbeihilfe als Ermessensleistung im SGB III verankert sind. b) welche Argumente gibt es die jährliche Rentenversicherungsmeldung weiter fortzuführen als Nichtleistungsempfänger ?! Da hier keine Beitragszahlungen erfolgen kann ich nicht erkennen wozu dies im Kern sinnvoll ist ?! |
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