Dies ist eine Diskussion zu Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Ein Mann und seine Frau haben ein Eigenheim das noch sechs Jahre lang belastet ist. Die Frau möchte nun ausziehen und muss dafür vorrübergehend Harz 4 beantragen. Der Mann möchte im Haus bleiben und wird die Restliche Tilgung alleine übernehmen. Er ist auch noch für drei Kinder Unterhalts - Verpflichtet ( zwei gemeinsame Kinder, ein Kind aus voriger Partnerschaft ), darüber hinaus kann er seiner Frau keinen Unterhalt mehr leisten, da dann sein Selbstbehalt erreicht ist. Nun die eigentliche Frage : Können sie das so machen das die Frau Hartz4 beantragt, oder kann man sie zwingen das Haus zu verkaufen, was einerseits wegen der " nur noch " 6 Jahren schade wäre und es auch in keiner so gut verkäuflichen Lage steht. Eigentlich würde es bei der Frau ja als Altervorsorge zählen, oder gilt dieses nur wenn die Frau selbst in der Immobilie wohnt ? Die Frau hätte keinerlei Finanzielle Verpflichtungen etc. da ihr Mann diese alleine übernehmen würde. Geändert von 100Fragezeichen (20.01.2012 um 23:08 Uhr). |
| |||
| AW: Kann ich Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Bitte an die Forenregeln halten und den Fall als fiktiven Fall darstellen! Also deinen Beitrag entsprechend abändern! |
| |||
| AW: Kann ich Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Wie will die Frau erklären, dass sie das Wohnen in ihrem Eigentum aufgibt, um anderswo Wohnung und Unterhalt finanziert zu bekommen? Wenn sie ALG beantragen will, müsste sie dann auch "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen", sich also auch Arbeit aller Art vermitteln lassen. Ist das mit im Konzept? Wenn Mann und Frau geschieden wären, könnte ich mir da vielleicht was vorstellen. Oder wenn er ihr ihre Haushälfte abkaufen und sie dann rauswerfen würde ... Ich glaube aber eher, dass er oder die beiden dann auch das Haus verkaufen müssten, weil die gegenseitige Unterhaltspflicht bestimmt über der Pflicht zur strikten Einhaltung von Kreditverträgen steht. Die nächste Frage wird sein, wieviel das Haus wert ist und wieviel Altersvorsorge ihr zusteht.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Zitat:
"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...) 4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung," Allerhöchstens könnte Absatz 6 greifen: "(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...) 6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde." Aber das kommt selten vor, das müsste man am bitterbösen Einzelfall überprüfen. Auch der Altersvorsorge-Absatz kommt hier kaum in Betracht: "Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...) (3) von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist," Ansonsten gibt für halbe Eigenheim-Eigentümer, die woanders wohnen, ALG II als Darlehen, evtl. nach Eintragung der Schuld ins Grundbuch: SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen "(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird." Zitat:
"(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. (...) Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über." (In Absatz 2 ff. folgen die Ausnahmen.) Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Zitat:
Wie wärs wenn die Frau in dem Haus wohnen bleibt, sagen wir mal in der oberen Etage. Ferner darf man sich bei einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Gerade mit Blick auf die Überschneidung von mehreren Rechtsgebieten dürfte dies geboten sein. |
| |||
| AW: Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Sie haben sehr wohl überlegt wie es wäre wenn die Frau mit den Kindern im Haus bleibt. Dieses wird sie sich aber nicht leisten können. Es wurde auch schon mal versucht das Haus zu verkaufen was aufgrund seiner Lage aber auch ohne Erfolg blieb. Da die beiden Kinder sehr an ihrem " zu hause " hängen und es dem Mann von seinem Selbstbehalt gerade so möglich wäre, das Haus zu halten, wurde gedacht das er dann das Haus alleine abträgt und der Frau keine weiteren Kosten anfallen werden. Das die Frau ihr möglichstes tut nicht zu lange von Hartz4 leben zu müssen, sondern sich schnellst möglich um eine Arbeitstelle kümmert, steht ausser Frage und sollte selbst verständlich sein. |
| |||
| AW: Kann Frau Hartz4 beantragen und Ehemann bleibt im Belasteten Eigenheim ? Ändert aber nichts daran, dass er für die Kinder Unterhalt zahlen muss und das Jobcenter dies fordern wird. Dabei bleibt die Last des Hauses fast unberücksichtigt, da im Selbstbehalt schon ein mitunter angemessener Teil für Wohnungskosten berücksichtigt wurde. Man kann natürlich auch ein Wechselmodell vereinbaren, so dass der Wechsel zwischen Mutter und Vater 14-tätig erfolgt und kein Unterhalt gezahlt werden muss. Ich rate dringend zum Sozialrechtler und ggf. Familienrechtler zu gehen und in eine Beratung zu investieren. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kann man Zweitschrift von Sterbeurkunde beantragen? | Erbrecht | 17.10.2011 20:07 |
| Ab wann kann Pflegekind unbefr. AE beantragen? | Asyl- und Ausländerrecht | 29.04.2011 14:26 |
| Hartz4 beantragen? | Sozialrecht | 29.06.2008 13:06 |
| Getrennt lebend - Hartz4 - Wohneigentum vom Ehemann genutzt | Familienrecht | 01.10.2007 15:24 |
| Alleinerziehend- Was kann und sollte SIE beantragen? | Sozialrecht | 01.09.2006 05:06 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios