Dies ist eine Diskussion zu Jobcenter vs Person A innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Jobcenter vs Person A Zudem verlangte der Berater die schriftliche Erklärung der Eltern, warum die Person A nicht mehr unterstützen wollen und mit Geld und Lebensmitteln den A nicht versorgen möchten. Der A hat auch ein Sparvermögen von ca 2000 Euro. Soweit es dem A bekannt ist, hat A die Vermögensfreigrenzen von mehreren Tausend Euro, die werden doch nicht auf Regelsatz angerechnet oder? Zudem hat A einen Behinderungsausweis mit 50% Behinderung und die Umschulungsmaßnahme wird von ReHa Abteilung der Arbeitsagentur übernommen. Hat nun A auch einen Anspruch auf Mehrbedarf? So nun die Frage. Der A fühlt sich schlecht behandelt, was kann denn der Jobcenter gegen A unternehmen, welche Maßnahmen können gegen A unternommen werden? Wie bereits gesagt der A macht Umschulung in Vollzeit, d. h. zur Arbeit können die den A auch nicht schicken. Wie kann sich der A wehren? Zudem hat A den Eindruck bekommen, dass die Unterlagen von Jobcenter nicht ordentlich behandelt werden, der Berater hat nur kurz überflogen und A nach Hause geschickt mit der Liste was noch fehlt. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
Warum ist egal. Entscheidend ist nur die Tatsache, ob sie es wollen oder nicht wollen. Das ist schriftlich zu erklären. Zitat:
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PS: Das sind keine Prozente, sondern ein Grad der Behinderung (GdB) von 50. Zitat:
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1. Egal was A beim Jobcenter abgibt, vorher kopieren und beim Abgeben abstempeln lassen. Sonst kommt das dort nur weg. 2. Das Jobcenter will was? Dann schriftlich geben lassen mit Begründung. 3. Wenn die Eltern wie o.g. nicht wollen, müssen sie A nicht unterstützen. Warum sie nicht wollen spielt keine Rolle. 4. Was soll A für Unterlagen abgeben? Grundsätzlich erstmal rein gar nichts von seinen Eltern oder anderen Personen. 5. Zwar hat er ein Zimmer von 12m², aber sicher benutzt er auch Badezimmer, Küche, Wohnzimmer mit? Ohne Untermietvertrag wäre sowieso die Fläche der Wohnung durch die Anzahl der Personen zu teilen. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
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Müssen die Unterlagen direkt beim Berater eingereicht haben, oder reicht es auch an der Infotheke abzugeben und abstemplen lassen? A wollte vorher beim Antragsabgabe auch die Kopien alle abstempeln lassen, dass es abgegeben wurde, nun hat Berater folgendes gesagt "Mein Gott, Sie sind ja einer, es müssen noch die Unterlagen nachgereicht werden, deswegen ist der Antrag noch nicht vollständig und ich kann es nicht abstempeln dass ich es vollständig bekommen habe. So wie Sie mit uns sind, so können wir auch mit Sie sein" Das ist möglichst wörtlich zitiert, die Aussage des Beraters. Nun würde A gerne wissen, wie kann der Jobcenter "böse" zu einem sein, denn der Berater wiederholt diese Aussage immer wieder.. Dürfen die A immer zur Erscheinterminen schicken, während A morgens in Vollzeit die Umschulung macht? Zitat:
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Zitat:
"Erkläreung der Eltern, warum sie mich nicht unterstützen wollen, ausführlich, schriftlich mit Bescheinungung, dass ich keine Lebensmitteln und Geld von denen bekomme" Der Berater meinte, wenn Sie dies nicht angeben, müssen wir das entsprechend mit Regelsatz verrechnen. Also Lebensmitteln usw. Wann gilt der Antrag als gestellt, wo man diesen eingereicht hat direkt am Tag oder erst wenn die fehlenden Unterlagen nachgereicht sind? Zitat:
Wenn A sich weigert schriftlich zusätzliche Unterlagen einzureichen, die nicht notwendig sind für einen Neuantrag (laut Formularanträge im Internet, stand ja nichts von der Elternerklärung), welche Folgen kann es haben? Der Berater ist ganz schön Frech, der lacht einen fast aus, aufgrund der Behinderung (vielleicht sollte man den Gespräch auf Minirecorder aufnehmen und damit dann zur oberen Instanz gehen? Oder wird dann dies für A schlecht ausgehen und er nur Ärger mit Jobcenter dann bekommt? Das ist schon grausam, A hat nie Leistungen von Jobcenter bezogen, nun in der schwierigen Situation wo A noch Umschulung macht und kurzfristig eine Unterstützung braucht, muss A leider einen Antrag stellen, gesetzlich hat A ja auch den Anspruch auf Leistungen und da wird einer fast nieder gemacht von solchen Beratern, man muss sich sowas doch nicht gefallen lassen oder? Es wäre schön zu wissen, was kann der Jobcenter gegen A unternehmen wenns irgendwas nicht passt und die "böse" auf einen sind? Vielen Dank für die Antworten! |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
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Person A kriegt keine Leistung von uns und lebt nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit uns. Das reicht. Das darf A ausnahmsweise im Auftrag der Eltern abgeben. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
und datenschutzrechtlich gelten normale eMail (und dazu noch unlegitimiert) als unsicher, so in der art, als würde man alle seine daten auf eine postkarte schreiben und an das center schicken über diese aufforderung durch den berater kann A gern mal mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragen des centers sprechen ....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
Zitat:
Die Erklärung der Eltern ist notwendig. Nein, bitte nicht aufnehmen. Ggf. ist das eine Straftat. Zitat:
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Daher alles abgeben und auf einer Kopie abstempeln lassen. Und sollte binnen 2 Wochen, nachdem alle Unterlagen da sind die Leistung nicht erbracht worden sein, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um den Anspruch im Eilverfahren durchzusetzen. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Danke sehr für sehr hilfreiche Antworten. Jedoch hätte ich doch noch einigen Fragen: Darf A die Unterlagen bei der Infotheke im Jobcenter abgeben und abstempeln lassen? A hat das Gefühl dass der Sachbearbeiter mit Ihm nicht fair umgeht und dass es wiedermal die Sprüche kommen werden wie "wenn Sie mit uns so sind, dann können wir auch böse sein", denn letztens war es der Fall als A gebetten hat die Unterlagen abzustempeln, der Sachbearbeiter meinte "es sind ja die Unterlagen noch nicht vollständig abgegeben worden, ich kann es nicht abstempeln", was soll A sonst noch machen? Das Gescpräch aufnehmen darf man ja uach nicht (laut Antworten hier), bleibt ja nichts mehr übrig... Zitat:
Im allgemeinen hat A das Gefühl dass diese bürokratischen Schritte (Kopie abstempeln lassen) den Sachbearbeiter nur verärgern und er sagt auch immer "wir können auch böse sein". Da weiß man natürlich nicht was auf einen zukommen kann im schlimmsten Falle, die Leistung können die ja auch nicht verweigern, da gesetzlich ein Anspruch besteht oder? Wenn die ohne Ende irgendwelche Unterlagen verlangen, die nicht nötig sind, ist A ja nicht verpflichtet die abzugeben, richtig? Wenn man die Unterlagen per Email schickt spart man erstens viel Papier (Ktoauszüge letzte 3 Monate etc.) und zweitens kann man zumindest nachweisen, dass man dies verschickt hat per Email. Der Sachbearbeiter hat ja auch offiziele Email-Adresse von jobcenter, nicht die private Adresse gegeben. Was Datenschutz angeht, naja, das interessiert doch nicht wirklich, da die Emails sicher ankommen auf die Adresse von dem Herrn.. Sehe ich das falsch? Wegen datenschutz macht A wirklich keinen Aufstand, vor allem weil es die offiziele Adresse ist und nicht die private. Danke im Voraus |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
Darf er. Egal ob die Unterlagen vollständig oder nicht vollständig sind. Zitat:
Haushaltsgemeinschaft = Wirtschaften aus einem Topf. Und das ist nicht gegeben, wenn die Eltern ihn nicht unterstützen. Zitat:
Man sollte sich immer zur Wehr setzen und nicht scheuen einen Anwalt aufzusuchen bzw. die Sozialgerichte zu bemühen. Man ist nicht auf das Wohlwollen eines Leistungssachbearbeiters angewiesen. Unterlagen sind nur dann abzugeben, wenn es notwendig für die Leistung ist. Warum die Unterlagen notwendig für die Leistungen sind hat das Jobcenter schriftlich darzulegen. Dann kann man natürlich prüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Manche Sachbearbeiter machen dort eh was sie wollen. Sinn des Systems ist auch nicht arme Menschen zu unterstützen. Und da wo gespart werden kann, wird auch gern mal rechtswidrig gespart. Also nochmal: Immer alles schriftlich geben lassen! Auch an der Theke kann man Unterlagen abgeben! |
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| AW: Jobcenter vs Person A Ok, vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Nun wie soll A einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er kein Geld hat? Das wird dann auch dauern, gilt überhaupt der Anspruch am ersten Tag der Antragsannahme als gegeben? Denn es steht ja vor allem die Krankenversicherung fällig (ab 25 Jahre), A hat kein Geld um sich mal die Versicherung zu bezahlen (das sind 160 Euro pro monat). Wenn A doch "Krieg" mit Jobcenter anfängt in dem er einen Antrag auf anteiligen Wohnkosten stellt, dann muss er mit Rechtsanwaltsbesuchen und Gerichten rechnen? Unglaublich, für die Durchsetzung gesetzlichen Ansprüche muss man so einen Weg gehen. A hat das Gefühl, dass dort der Sachbearbeiter sich als "König" sieht, der machen kann was er will. Der Typ ist sehr Arrogant. Trotzdem habt Ihr dem A sehr geholfen mit hilfreichen Tipps und Informationen. Vielen Dank dafür. |
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| AW: Jobcenter vs Person A Zitat:
Der Antrag wirkt zum Beginn des Monats zurück, sprich die Beantragung erfolgt ab dem 1. Im Falle der Person A jedoch frühestens seit er 25 ist. Zitat:
A kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. A zahlt lediglich einen Eigenanteil von 10 € an den Rechtsanwalt. In manchen Fällen kann der RA auch von der Erhebung der 10 € absehen. Zitat:
A sollte sich von dem Gedanken lösen, mit warmen Worten und "Wohlverhalten" irgendetwas erreichen zu können. A sollte mal einen Bekannten mit zu Terminen nehmen, dann schalten die meisten Sachbearbeiter von Schleudergang (unfreundlich) auf Weichspülen (sehr nett). |
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