Dies ist eine Diskussion zu Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Person X beantragt für 4 Monate Hartz4. Nach diesen 4 Monaten besteht Anspruch auf Bafoeg, da Person ein Studium an einer Universität beginnen wird. Seit ca. 4 Wochen mus Person X ständig dem Jobcenter Unterlagen nachreichen, um Leistungen beziehen zu dürfen. -Mietbescheinigung -Erstantrag -Bewerbungen an Arbeitsstellen, die der Jobcenter verpflichtet hat -Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes -Nachweis über die Unibewerbungen -Nachweis über die Bewerbungen an verpflichtete Arbeitsstellen etc. Person X hat alle Unterlagen dem Jobcenter verschickt. Nun will das Jobcenter Leistungen sanktionieren, da Person X keinen Eingliederungsnachweis unterschrieben an das Jobcenter versendet hat. Dies stimmt aber nicht, Person X hat unterschrieben und es dem Jobcenter versendet. Person X hat sich auch bei den Arbeitsstellen beworben (bei allen) und hat einen erfolgreichen Nachweis darüber, da eine Arbeitsstelle positiv reagiert hat. Einen Nachweis über die positive Reaktion dieser Arbeitsstelle wurde ebenfalls an das Jobcenter gegeben, um zu beweisen, man habe sich bei den verpflichteten Arbeitsstellen beworben. Trotzdem will das Jobcenter sanktionieren??? Ebenfalls besteht das Jobcenter auf Nachweise, dass man sich bei den Unis beworben hat. Wieso will das Jobcenter die Bewerbungen zu den Uni von Person X? Geht die das was an? Aber auch hier hat Person X einen Nachweis, sich bei den Unis beworben zu haben, denn Person X hat eine positive Nachricht von einer Uni bekommen (Studienplatz). Geht hier mit rechten Dingen zu? Alles sehr komisch! |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Nicht hinschicken, persönlich abgeben und auf einer Kopie abstempeln lassen, dasses abgegeben ist. Selbst wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wurde, darf dies nicht sanktioniert werden. Ich nehme an in dem von dir beschriebenen Fall wurde eine Anhörung verschickt. Sollte eine Sanktion wegen nicht unterschriebener Eingliederungsvereinbarnung, ist dies rechtswidrig. Dann sollte ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht angestrebt werden. |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Im Brief steht, dass das Jobcenter eine Sanktion beschließt, da Eingliederungsnachweis nicht fistgerecht eingereicht wurde sowie Nachweise über Bewerbungen an Arbeitsstellen und Bewerbungen an Unis. Person X hat sich aber an Arbeitsstellen beworben und ein Arbeitgeber antwortete sogar mit einer positiven Rückmeldung. Die schriftlichen Bewerbungsanschreiben wurden beim Jobcenter auch vorgelegt. Zwei Tage später folgt eine Sanktionsdrohung?! Ebenfalls hat Person X einen Nachweis, sich bei einer Uni beworben zu haben, allerdings konnte dieses erst letzten Freitag vorlegt werden, da die Universität Bewerbungen lange bearbeitet. Hier ebenfalls eine positive Rückmeldung plus Studienplatz. Trotzdem Sanktion? |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Zitat:
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Da steht wortwörtlich: "Leider liegen uns *bitte* heute keine Nachweise über Ihre Bewerbungen bei den Hochschulen vor. Wir beabsichtigen daher Ihr Verhalten entsprechend der Ihnen mit der Eingliederungsvereinbarung vom 07.01.2012 bereits mitgeteilten Rechtsfolgen zu sanktionieren" "Hiermit geben wir Ihnen die Möglichkeit sich bis zum 27.01.2012 zu dem Vorwurf zu äußern" Jedoch konnte Person X keine Uni-Bewerbungsnachweise vorlegen, da schon abgegeben bei der Uni. Zum anderen konnte Person X heute erst Nachweis über Uni-Bewerbung nachweisen, da Uni sich am Wochenende gemeldet hat (positive Rückmeldung plus Studienplatz). |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Das ist eine Anhörung. Unibewerbungen müssen nicht beim Jobcenter abgegeben werden. Das habe ich an anderer Stelle schonmal gesagt. Wenn man nun eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt und sich verpflichtet diese abzugeben, ist man selbst schuld. Liste mit den angeschriebenen Unis und Datum der Bewerbung. Fertig. Und Bewerbungskostenerstattung gibt es dafür nicht. Man kann nun die Frist verstreichen lassen oder sagen was man davon hält und die Liste anheften. Eine Sanktion wäre rechtswidrig, wenn Unibewerbungen nicht nachgewiesen werden. |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Jobcenter teilte der Person X mit, dass dieser den Eingliederungsnachweis unterschreiben müsse, da sonst Sanktion. Aber mal nebenbei: Es wäre möglich, dass Person X keinen Eingliederungsnachweis unterschrieben abgegeben hat. Person X hat sich jetzt trotzdem bei den Arbeitsstellen beworben und die Rückantworten dem Jobcenter vorgelegt, ebenso die Rückantwort der Uni. Okay, Sanktion ist also hier rechtswidrig. Warum treibt das Jobcenter mit Person X so ein Spiel? |
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Was in aller Welt ist ein "Eingliederungsnachweis"? Sollte man nicht mal erst lesen, korrekt abtippen und hier wiedergeben, bevor man sich künstlich aufregt? Sollte man nicht erstmal in Ruhe zu einem Termin gehen und dort die Lage erörtern, bevor man sich künstlich im Internet ereifert? Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Jobcenter spielt mit Person und will sanktionieren! Person X soll zu den Vorwürfen sich äußern: Person X war gestern im Job-Center und wurde abgewiesen bzw. sollte am nächsten Tag Früh erscheinen. Person X erscheint am nächsten Tag und wartet eine Stunde nach Anmeldung. Anschließend wird Person X Nachhause geschickt, da Sachbearbeiter nicht da. Vertretung kann ebenso nicht vorsprechen, da viele Termine. Person X versteht einfach nicht, was selbst falsch gemacht wurde. Alle Unterlagen wurden verschickt und jeder Forderung nachgegangen, trotzdem Sanktion und etc. ? |
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