Dies ist eine Diskussion zu In privater Krankenversicherung gefangen? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| In privater Krankenversicherung gefangen? Angenommen Person A war 2,5 Jahre lang selbstständig und musste sich daher über eine private Krankenversicherung versichern. Nach Ende der Selbstständigkeit fand Person A eine neue Anstellung, jedoch im Niedriglohnsektor. Person A verdiente fortan lediglich 1280 Euro brutto zzgl. 100 Euro Nachtzulage. Aufgrund der Tatsache, dass Person A privat krankenversichert ist, überwies der Arbeitgeber 50% des Versicherungsbeitrages an den Arbeitnehmer Person A. Die andere Hälfte trug Person A selbst. Da der Versicherungsbeitrag nun aber stetig anstieg betrug der Eigenanteil von Person A mittlerweile bereits 120,00 Euro. Dieser Eigenanteil erhöht sich nun jährlich um etwa 20,00 Euro. Da Person A mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung deutlich günstiger versichert wäre, stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Tatsache, dass er im Niedriglohnsektor tätig ist, die private Krankenversicherung kündigen und sich gesetzlich versichern lassen kann. |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
Ich würde dem A raten, sich schnellstens mit einer GKV in Verbindung zu setzen, denn es ist gut möglich, dass er ohne sein Wissen bereits GKV-Mitglied ist und diese GKV Beiträge ab dem Beginn der Angestelltentätigkeit nacherheben wird! Die PKV wird nach (!) dem Versicherungswechsel von den Tatsachen informiert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
Würde aber nicht funktionieren, wenn A immer noch hauptberuflich selbständig (nur zeitweilig ohne Verdienst) wäre und als Angestellter nur eine Nebentätigkeit ausüben würde. Wenn die einen (GKV) den A nicht haben oder die andern (PKV) ihn nicht gehen lassen wollen, finden sie sicher die entsprechenden Paragrafen, über die man dann streiten kann.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? SGB V Zitat:
Zitat:
Er ist meiner Meinung nach pflichtversichert in der GKV. |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Also ich finds schon witzig solange der Arbeitnehmer in der PKV besser gefahren ist hat es Ihn nicht interessiert aber plötzlich wird es interessant weil er mit der GKV besser fährt. Egal. Die Beschäftigung begann nach Ende der Selbstständigkeit so zumindest der Sachverhalt. Der AG entscheidet über die Versicherungspflicht. Wenn er dies falsch beurteilt haftet der AG dafür. Es kommt eine Pflichtversicherung in der GKV zustande demzufolge ist der Arbeitnehmer ab Beginn der Beschäftigung rückwirkend zu versichern. |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
![]() Wie das? AG und AN schließen einen Vertrag, der festlegt, wieviel der AN verdient. Läge dies über der Pflichtversicherungsgrenze, kann er sich hier oder da versichern und würde aus lauter Sparsamkeit wahrscheinlich nicht nach der GKV fragen. Liegt er darunter, ist er GKV-versicherungspflichtig. Oder gibt's da auch wieder mal was neues?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Ich habe sowas geahnt aber weder gewusst noch gefunden. Wo steht das?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
Ansonsten: es hängt vom Alter und den Umständen des Einzelfalles ab. Tante Google führt auf Anhieb zu einer Seite, auf der die Basics gut verständlich erklärt werden: http://www.finanztip.de/recht/versic...ckkehr-gkv.htm Weitere Auskünfte erteilt jede GKV.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: In privater Krankenversicherung gefangen? Zitat:
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