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In privater Krankenversicherung gefangen?

Dies ist eine Diskussion zu In privater Krankenversicherung gefangen? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 02.01.2012, 04:05
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In privater Krankenversicherung gefangen?

Guten Tag liebe Gemeinde,

Angenommen Person A war 2,5 Jahre lang selbstständig und musste sich daher über eine private Krankenversicherung versichern.

Nach Ende der Selbstständigkeit fand Person A eine neue Anstellung, jedoch im Niedriglohnsektor. Person A verdiente fortan lediglich 1280 Euro brutto zzgl. 100 Euro Nachtzulage. Aufgrund der Tatsache, dass Person A privat krankenversichert ist, überwies der Arbeitgeber 50% des Versicherungsbeitrages an den Arbeitnehmer Person A. Die andere Hälfte trug Person A selbst.

Da der Versicherungsbeitrag nun aber stetig anstieg betrug der Eigenanteil von Person A mittlerweile bereits 120,00 Euro. Dieser Eigenanteil erhöht sich nun jährlich um etwa 20,00 Euro.

Da Person A mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung deutlich günstiger versichert wäre, stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Tatsache, dass er im Niedriglohnsektor tätig ist, die private Krankenversicherung kündigen und sich gesetzlich versichern lassen kann.
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Alt 02.01.2012, 07:42
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von elstubido Beitrag anzeigen
Da Person A mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung deutlich günstiger versichert wäre, stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Tatsache, dass er im Niedriglohnsektor tätig ist, die private Krankenversicherung kündigen und sich gesetzlich versichern lassen kann.
Um ehrlich zu sein: ich bin in der ständig wechselnden Regelung der Sozialversicherungspflicht nicht sicher auf dem neuesten Stand, aber eigentlich fliegt der A aus der PKV raus, wenn er so wenig verdient und (!) Angestellter ist. Er muss zwar wieder rein, wenn das Angestelltenverhältnis nur von kurzer Dauer ist, aber währenddessen muss er in die GKV.

Ich würde dem A raten, sich schnellstens mit einer GKV in Verbindung zu setzen, denn es ist gut möglich, dass er ohne sein Wissen bereits GKV-Mitglied ist und diese GKV Beiträge ab dem Beginn der Angestelltentätigkeit nacherheben wird!

Die PKV wird nach (!) dem Versicherungswechsel von den Tatsachen informiert.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 02.01.2012, 16:00
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von elstubido Beitrag anzeigen
Angenommen Person A war 2,5 Jahre lang selbstständig und musste sich daher über eine private Krankenversicherung versichern.
Die sprachlich korrekte Verwendung des unterstrichenen Wortes ziehe ich in Zweifel. Das war aber nicht gefragt, zum Thema weiß ich auch nur, dass man sich früher mal nach mindestens 3 Jahren außerhalb der GKV von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen konnte. Nur wenn man dies gemacht hatte, fiel man bei Unterschreitung der Beitragsgrenze im Angestelltenverhältnis nicht automatisch zurück in die GKV-Versicherungspflicht. Das scheint im großen und ganzen auch noch zu stimmen.
Würde aber nicht funktionieren, wenn A immer noch hauptberuflich selbständig (nur zeitweilig ohne Verdienst) wäre und als Angestellter nur eine Nebentätigkeit ausüben würde.

Wenn die einen (GKV) den A nicht haben oder die andern (PKV) ihn nicht gehen lassen wollen, finden sie sicher die entsprechenden Paragrafen, über die man dann streiten kann.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 02.01.2012, 18:20
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

SGB V

Zitat:
§ 5 Versicherungspflicht

(1) Versicherungspflichtig sind
1.
Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,

Zitat:
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Er ist meiner Meinung nach pflichtversichert in der GKV.
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Alt 04.01.2012, 19:23
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Also ich finds schon witzig solange der Arbeitnehmer in der PKV besser gefahren ist hat es Ihn nicht interessiert aber plötzlich wird es interessant weil er mit der GKV besser fährt.

Egal. Die Beschäftigung begann nach Ende der Selbstständigkeit so zumindest der Sachverhalt. Der AG entscheidet über die Versicherungspflicht. Wenn er dies falsch beurteilt haftet der AG dafür. Es kommt eine Pflichtversicherung in der GKV zustande demzufolge ist der Arbeitnehmer ab Beginn der Beschäftigung rückwirkend zu versichern.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 22:18
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
Der AG entscheidet über die Versicherungspflicht. Wenn er dies falsch beurteilt haftet der AG dafür.

Wie das?

AG und AN schließen einen Vertrag, der festlegt, wieviel der AN verdient. Läge dies über der Pflichtversicherungsgrenze, kann er sich hier oder da versichern und würde aus lauter Sparsamkeit wahrscheinlich nicht nach der GKV fragen. Liegt er darunter, ist er GKV-versicherungspflichtig. Oder gibt's da auch wieder mal was neues?
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 22:25
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
Also ich finds schon witzig solange der Arbeitnehmer in der PKV besser gefahren ist hat es Ihn nicht interessiert aber plötzlich wird es interessant weil er mit der GKV besser fährt.

Egal. Die Beschäftigung begann nach Ende der Selbstständigkeit so zumindest der Sachverhalt. Der AG entscheidet über die Versicherungspflicht. Wenn er dies falsch beurteilt haftet der AG dafür. Es kommt eine Pflichtversicherung in der GKV zustande demzufolge ist der Arbeitnehmer ab Beginn der Beschäftigung rückwirkend zu versichern.
Der AN wird nicht pflichtversicherungspflichtig (es gibt keine "Zwangsrückkehr" in die GKV) aber er muss auf Antrag von der GKV wieder aufgenommen werden sofern sein Jahresgehalt unter der JAEG liegt. Es sei denn, er ist über 55 Jahre alt- dann wirds schwierig bis unmöglich (die Rückkehr).
__________________
Gruß

Klaus
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 23:45
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Der AN wird nicht pflichtversicherungspflichtig (es gibt keine "Zwangsrückkehr" in die GKV) aber ... .
Ich habe sowas geahnt aber weder gewusst noch gefunden. Wo steht das?
__________________
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Alt 05.01.2012, 01:26
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von elstubido Beitrag anzeigen
Angenommen Person A war 2,5 Jahre lang selbstständig und musste sich daher über eine private Krankenversicherung versichern.
Selbständige können sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie müssen nicht in die PKV.

Ansonsten: es hängt vom Alter und den Umständen des Einzelfalles ab.

Tante Google führt auf Anhieb zu einer Seite, auf der die Basics gut verständlich erklärt werden:
http://www.finanztip.de/recht/versic...ckkehr-gkv.htm

Weitere Auskünfte erteilt jede GKV.
motzmecker likes this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 08.01.2012, 15:34
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AW: In privater Krankenversicherung gefangen?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen

Wie das?

AG und AN schließen einen Vertrag, der festlegt, wieviel der AN verdient. Läge dies über der Pflichtversicherungsgrenze, kann er sich hier oder da versichern und würde aus lauter Sparsamkeit wahrscheinlich nicht nach der GKV fragen. Liegt er darunter, ist er GKV-versicherungspflichtig. Oder gibt's da auch wieder mal was neues?
Eben richtig. AG und AN schließen einen Vertrag bei dem wird vereinbart so wie es im Sachverhalt angegeben ist das der AN nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Von daher wird er Versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht trifft aber grundsätzlich der AG die für den AG zuständige Krankenkasse also die die für die Betriebsprüfung zuständig ist kann nur beraten. Wenn dann im Rahmen eine Betriebsprüfung rauskommen sollte das der AG falsch entschieden hat, wie in diesem Fall muss nachversichert werden.
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