Dies ist eine Diskussion zu Heizkostenerstattung der ARGE innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Heizkostenerstattung der ARGE seit wann wird die Kostenerstattung für Heizmaterial (Brennholz für Ofenheizung) ab Antragsstellungsdatum für volle 12 Monate berechnet / ausgewiesen (z. B. 01.11. - 31.10. des Folgejahres), statt wie bisher für die laufende Heizperiode (1. Oktober bis 15. April im Folgejahr), und das, obwohl für Warmwasserbereitung ein Elektroboiler genutzt wird und diese somit nicht mit dem Brennholz erfolgt? Vielen Dank schon mal für die Info sharky |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Das Jobcenter kann auch über 12 Monate berechnen, wenn es das als sinnvoll erachtet. Auch sind Warmwasserkosten etwas anderes als Heizkosten. |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Hallo, danke für Deine schnelle Antwort! Das ist mir schon klar. Das JC fragt aber grundsätzlich immer auf's Neue, wie die Warmwasserbereitung erfolgt, wenn Heizkosten beantragt werden. Erst wenn der Antragsteller versichert, dass die Warmwasserbereitung nicht mit dem beantragten Heizmaterial erfolgt, wird das Heizmaterial zu 100% auch als solches gewertet. Andernfalls würde das JC einen gewissen %-Satz für die Warmwasserbereitung abziehen, weil die ja schon im Regelsatz enthalten ist. Zitat:
Nachteil dieser Berechnungsmethode ist der, dass der Antragsteller zuviel bezahlte Heizkosten zurückzahlen muss, wenn er z. B. im Juni einen Job bekommt und so aus der ALG II-Leistung herausfällt. Dem Beispiel entsprechend wäre er verpflichtet, die Heizkostenerstattung für die Monate Juni bis Oktober zurück zu bezahlen. Und das, obwohl er ja das beantragte Heizmaterial schon, naturgemäß, im Winter verbraucht hat. Er hat also dementsprechend definitiv draufgezahlt und muß ihm zustehende und "verbrauchte" Leistungen doch aus eigener Tasche bezahlen. Das würde ganz sicher jeden, der nach längerer Arbeitslosigkeit (und finanzieller Auszehrung) wieder einen Job anfängt, sehr hart treffen. Kann man gegen eine solche Berechnungsgrundlage/-weise etwas unternehmen? Viele Grüße, sharky |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Zitat:
Zitat:
Kosten der Unterkunft sind dann zu übernehmen, wenn sie entstehen. Der Beadarf an KdU entsteht mit Bestellung des Heizmaterials, idR. 1 mal im Jahr. Auch bei bedarfsdeckender Arbeit wären die gewährten Hilfen für Heizmaterial nicht zurück zu zahlen. Warmwasser ist bei dezentraler Aufbereitung ("unten" im Keller ) als zusätzliche Pauschale zum Regelsatz zu gewähren. Bei zentraler Warmwasserbereitung (Heizkraftwerk) wäre Warmwasser Bestandteil der Kosten der Unterkunft. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/i...ungen2011.aspx Wobei ich eine pauschale für rechtswidrig halte und Warmwasser in vollem Umfang zu zahlen ist. |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Zitat:
Ansonsten ist Casa zuzustimmen. Nur "tacheles" sollte man nicht unbedingt verlinken. Gruß Pro |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Zitat:
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Über die Jahre hin erkennt man, wer ab und zu Unsinn schreibt. Mit Paragrafen und deren Kommentaren, sowie Urteilen ist man auf der sicheren Seite. ![]() Gruß Pro |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE Man muss bei allen Informationen vorsichtig sein. |
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| AW: Heizkostenerstattung der ARGE So ist es, deshalb sollte man auch nicht Alles einstellen bzw verlinken. ![]() Gruß Pro |
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