Dies ist eine Diskussion zu Haus geerbt was tun bei Hartz 4 innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Haus geerbt was tun bei Hartz 4 kann man ein Haus was man vererbt bekommen hat bewohnen auch wenn man Hartz 4 bekommt ? oder muss man es Verkaufen. Das Haus ist Schuldenfrei, also abbezahlt. mfg |
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| AW: Haus geerbt was tun bei Hartz 4 |
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| AW: Haus geerbt was tun bei Hartz 4 Wenn man in seinem Eigenheim wohnt und ALG II ("Hartz IV") beantragt, muss ein angemessen großes Eingenheim nicht verwertet werden anstelle von ALG II, wenn man selber drin wohnt, weil es dann zusätzlich geschont ist als Vermögen laut § 12 SGB II: § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen "(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...) 4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung," Als Vermögen gilt aber nur das Eigentum, das man bei seinem Erstantrag auf ALG II schon hatte. Was danach zufließt (Erbe, Lottogewinn, Gehalt, Abfindung usw.) gilt als Einkommen und ist deshalb nicht geschützt als Vermögen nach § 12 oben! Einmaliges Einkommen (Erbe, Lottogewinn, Abfindung, Weihnachtsgeld usw.) wird durch sechs geteilt und entsprechend jeder Teil sechs Monate lang auf den Bedarf an ALG II angerechnet. Bei einem geerbten Haus gibt es also demnach sechs Monat lang kein ALG II laut § 11 SGB II Absatz 3. Ausnahme: Es kann ALG II als Darlehen geben, wenn das Haus nicht verwertet werden kann, nicht sofort, analog zu Absatz 5 § 24 SGB II. Danach, nach diesen sechs Monaten, gilt dieses Erbe, das Haus, als Vermögen und sollte einfach geschützt sein analog zu § 12 Absatz 1 oben. Aber zusätzlich privilegiert nach Absatz 2 (also als angemessenes selbstbewohntes Eigenheim) nur, wenn man auch darin wohnt. Ob ein nachträglicher Einzug, nach einem bewilligten Erstantrag auf ALG II, auch genügt für dieses Privileg "selbstbewohntes Eigenheim", dazu kenne ich noch keine Entscheidungen, weder von Ämtern noch von Gerichten. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Haus geerbt was tun bei Hartz 4 Nach der strikten Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen, wie sie das BSG entwickelt hat, wird Einkommen spätestens nach 6 Monaten zu Vermögen. Es würden hier also die Leistungen für 6 Monate wegfallen und alles was übrig ist, ist Vermögen. Ein Darlehen kommt in Frage. Wenn man nach 6 Monaten nun in dieses Haus einzieht und es ist ein angemessenes Wohneigentum ist es nicht verwertbares Vermögen. |
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