Dies ist eine Diskussion zu Hartz4 / Wohnung wird gekündigt innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Es gibt ein Probleme mit dem A.., das die Miete nicht gezahlt hatten für November es wurde kein schreiben vom am abgeschickt, einfach garnichts, nur ein Telefonanruf vom Ver..... das die Miete nicht bezahlt ist. Gespräch stand mit dem Amt um es zu klären, was erstmal gut verlief und es wurde gesagt die die Miete bezahlt wird Jetzt ist Dezember kam Brief vom Ver... fristlose Kündigung da 2 Mieten nicht bezahlt sind. als für November und Dezember. Brief am 7.12 bekommen und die Wohnung soll bis 20.12.11 leer gemacht werden und es wird ordentlich zum 31.3.12 gekündigt. Termin in einer Woche erst bekommen beim A... ist das alles so richtig es leben 2 kleine Kinder vielen dank für die hilfe Geändert von bpolehh (08.12.2011 um 23:19 Uhr). |
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung "(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden." Falls innerhalb von zwei Jahren das erste Mal ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht (z. B. wegen zwei fehlender Monatsmieten), kann der Grund gekippt werden durch eine nachträgliche Zahlung der Miet-Schulden. Das kann das Amt machen, sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen, wenn die Wohnung angemessen und erhaltenswert ist. Also hin zum Amt! Gruß aus Berlin, Gerd PS. Ob die beiden Kündigungen überhaupt wirksam sind, könnte man per Anwalt klären lassen: Mit den Kündigungsschreiben hin, hat man wenig Geld, kann es einen Rechts-Beratungsschein geben, vorher bitte den Anwalt danach befragen.
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt RICHTIG ! Die Kündigung des Vermieters ist nach dem Sachverhalt leider rechtmäßig (am 07. 12. war ja bereits die zweite Fälligkeit der Mietzahlung offen gewesen, denn es ist ja regelmäßig am dritten Werktag des Monats zu zahlen). Normalerweise erhält auch das Sozialamt Meldung über ein eingeleitetes gerichtliches Klageverfahren wegen Räumung gekündigten Wohnraumes; spätestens dann könnte noch eine Lösung gefunden werden (Mietschuldenübernahme durch das Amt). Aber besser IN JEDEM FALLE zu dem Termin beim Arbeitsamt / Jobcenter gehen dort erklären, weshalb das passieren konnte (darf keine Absicht gewesen sein; Kündigung mitnehmen). Ist so etwas nicht schon einmal passiert, wird (über ein paar bürokratische Erfordernisse) die Mietschuld übernommen und beglichen, damit sofort die Kündigung unwirksam wird. Danach überweist das Amt die Miete nur noch direkt an den Vermieter. Das für die Mietschulden aufgewandte Geld wird in monatlichen Raten vom Hilfeempfänger abzuzahlen sein.
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Die Miete wird vom Jobcenter, außer in Ausnahmefällen, immer an den Mieter überwiesen, nicht an den Vermieter. Wieso wird hier direkt bezahlt? Bestanden schon mal Mietschulden?
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Zitat:
Zitat:
Fakt ist bisher einzig und allein, dass keine Miete gezahlt wurde. Es ist höchste Eisenbahn, dass da etwas unternommen wird. Auch ohne Termin ist das möglich! Im Übrigen könnte das ein wunderbarer Fall für eine Amtshaftungsklage § 839 BGB. Auch entstehen Folgekosten: Umzug, Renovierung, Ersatzbeschaffung der Einrichtung, wenn sie beim Transport beschädigt wird etc. |
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Der Vermieter hat den Mieter über die nicht gezahlte Miete informiert, wenn ich selbst bezahle, dann weiß ich doch was bezahlt ist und was nicht. Die TE kann uns aber sicher aufklären
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Hatte es zwar 3 mal gelesen, aber scheinbar nicht wahrgenommen. |
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Zitat:
Zitat:
SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung "(9) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger nach diesem Buch oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 8 bestimmten Aufgaben unverzüglich Folgendes mit: (...)" (Abgesehen davon ergibt sich aus einer Befugnis seltenst eine Verpflichtung .)Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Hartz4 / Wohnung wird gekündigt Schon wieder RICHTIG ! Und Angelito hat auch schon wieder recht -- das hatte ich ebenso überlesen (vielleicht lag´s auch einfach an der etwas uneindeutigen Formulierungsweise des Titelbeitrages...). Die Miete wird ja offenbar bereits direkt angewiesen. Das passiert nur, wenn schon ´mal ´was "passiert" war. Wäre hilfreich, hier nähere Informationen zu erhalten, bpolehh. Sonst können wir hier nix Relevantes dazu sagen. Vielleicht liegt der Grund der ausgebliebenen Mietzahlung auch in einer nicht erfüllten Obliegenheit des Hilfeempfängers ?
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