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Hartz 4 Regelsatzberechnung

Dies ist eine Diskussion zu Hartz 4 Regelsatzberechnung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 12:02
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Exclamation Hartz 4 Regelsatzberechnung

In der Annahme dass eine
Familie F aus 4 Mitgliedern besteht:
2 Erwachsene
1 Kind zwischen 6 und 13 Jahren
1 Kind unter 5 Jahren


Frau A ist Hausfrau und Mutter der beiden Kinder
Herr B ist Student und Vater des Kindes D unter 5 Jahren
Herr B ist nicht Bafögberechtigt.


Herr B ist Student und Arbeitet neben seinem Studium als Werkstundent auf einer Stundenbasis. Je nachdem wie dieser seine Vorlesungen und Pflichtkurse besucht ist dementsprechend sein monatlicher Lohn unterschiedlich.

Die Arge erwartet von B dass dieser regelmässig seine Einkünfte vorlegt. Dieser tut dies auch soweit es ihm möglich ist in der regel innerhalb von 1 Woche nach erhalt der Abrechnung. B hat sich jedoch zu Anfang nie eine Empfangsbestätigung für die Einkommensnachweise ausstellen lassen. Dies aber Änderte sich als der erste Ärger mit der Arge aufkam, da die Arge immer behauptete dass keine Einkommensnachweise eingereicht worden sind. Allerdings dieses mal hat Herr B sich für die zum 3ten mal nachgereichten Einkommensnachweise eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen.
Herr B dachte damit sei das Problem erstmal aus der Welt, aber die Arge behauptete weiterhin dass die Einkommensnachweise nicht eingereicht worden sind und Herr B lief wieder zur Arge und reichte diese zum 4ten mal (jedesmal mit neuen wenn welche dazugekommen sind)nach. Wieder liess sich Herr B den Empfang bestätigen.
Die Arge selbst schickt einen Bescheid dass Frau A in einbeziehung der Einkünfte von Herr B in einem Zeitraum von 4 Monaten ca 650 € ALG2 zu Unrecht bezogen hat, mit dem Hinweis dass die Überzahlung durch verspätetes anzeigen von erheblichen Änderungen in den Verhälnissen entstanden sei. Dabei hat Herr B korrekt die Gehaltsnachweise abgegeben und diese sich mehrmals quittiren lassen.
Dazu kommt noch dass durch ständige Bescheide sich die Bezüge ständig geändert haben und dies dazu führte dass Herr B div. Rechnungen nicht bezahlen konnte weil Miete und Ernährung der Familie wichtiger waren.


Kindergeld : 2 * 184 € = 368 €
Unterhaltsvorschuss : 1 * 180 € = 180 €
Einkommen (Netto) Herr B :
Januar 803,13
Februar 463,20
März 1182,38
April 574,16
Mai 781,09
Juni 795,81
Juli 624,41

Das Monatlche durchschnittseinkommen von Herr B beträgt 752,74 €

Wie Berechnen sich die Bezüge von Frau A für jeden Monat?
Herr B stellte selber Berechnungen an und kam auf das Ergebniss für Juli dass die Arge eine Gesammtregelleistung von 498,79 €
für Frau A hätte überweisen sollen.
Aber stattdessen kam ein Bescheid wo eine Leistung von 287,99 € aufgeführt ist.

Herr B hat die Berechnung für Juli wie folgt angestellt :
Alle Einkünfte
Kindergeld * 2 = 368 €
Nettoeinkommen aus Arbeit = 624,41 €
Unterhaltsvorschuss = 180,00 €
Summe = 1.172,41 €

Unterkunftskosten :
571,00 €
Heizkosten 130 € sind in Miete enthalten
Warmwasser ist in Heizkosten enthalten
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag
ergibt anrechenbare Unterkunftskosten : 549,20 €

Gesammtbedarf der Arbeitsgemeinschaft :
2 Erwachsene = 656,00 €
1 Kind bis 13 = 251,00 €
1 Kind unter 5 = 215,00 €
Unterkunftskosten = 549,20 €
Summe Gesammbedarf =1.671,20 €

Gesamtbedarf = 1.671,20 €
minus Einkünfte = -1.172,41 €

Summe für ALG 2 = 498,79 €

Frau A bekommt aber für diesen einen Monat aber nur 287,99€ Zugesprochen.

Geändert von siddy81 (06.08.2011 um 12:22 Uhr).
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Alt 07.08.2011, 01:16
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AW: Hartz 4 Regelsatzberechnung

Das läßt sich natürlich von hier nicht klären (obwohl die einzelnen Positionen schön aufgestellt sind - kriegen die meisten Fragesteller nicht hin)

Was mir aufgefallen ist:

Freibetrag für Erwerbseinkommen vergessen? Oder ist das eine Einkommensart für die keine Freibeträge gelten? Denn mit zu berücksichtigenem Freibeträgen, wäre der Anspruch natürl. noch höher.

Miete und Heizkosten angemessen iSd. SGB II?

Ansonsten einfach mal den Bescheid mit der eigenen Aufstellung vergleichen. Dort müssen sich dann ja irgendwo entscheidene Abweichungen ergeben.

Möglichkeit wäre, dass die vermeintl. Überzahlung bereits abgezogen wurde, aber das muß dann auch im Bescheid ausgewiesen/ersichtlich sein.

Zitat:
Frau A bekommt aber für diesen einen Monat aber nur 287,99€ Zugesprochen
Insgesamt oder zzgl. der Unterkunftskosten?

Grundsätzlich aber auch hier der Rat, sich an die nächstgelegene öffentl. Beratungsstelle zu wenden. Die prüfen und intervenieren ggf. beim Amt. http://www.my-sozialberatung.de/adressen
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 01:31
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AW: Hartz 4 Regelsatzberechnung

Die 287,99 € sind alles inkl. Unterkunftskosten was Frau A auf das Konto überwiesen bekommen soll. Tatsächlich überwiesen wurde ihr aber knapp 230€.
Ob Freibeträge gelten ist nicht bekannt.
Miete und Heizkosten sind mehr als Angemessen.
Wohnung hat 3 Zimmer. Laut Arge dürfte die Familie eine 4 Zimmerwohnung beziehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 14:22
JHS JHS ist offline
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AW: Hartz 4 Regelsatzberechnung

Zitat:
Miete und Heizkosten sind mehr als Angemessen.
Wohnung hat 3 Zimmer. Laut Arge dürfte die Familie eine 4 Zimmerwohnung beziehen.
Gut, darum geht es ja nicht. Es kommt -in erster Linie- auf die Miete nach der örtlichen Mietstufe an und erst in 2. Linie auf die Größe der Wohnung (wobei die Zimmer-Anzahl völlig egal ist). Eine 4 Zimmer-Whg mit 75m² kann angemessen sein und eine 1 Zimmer-Whg mit 100m² ist es nicht. Und hier scheinen zumindest die Heizkosten (gemäß der neuen gesetzl. Berechnung nach Heizkostentabelle - und nicht mehr nach dem was der VM in die Abschlagsforderung schreibt) etwas zu hoch zu sein, aber egal. Das kann in jedem Fall nicht solche Differenzen ausmachen, sondern allenfalls im untersten 2stelligen Bereich liegen.

Was die Freibeträge angeht, ist zumindest aus der Schilderung nichts ersichtlich, warum keine gelten sollten, da es sich ja um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt. Insofern müßte die Leistung sogar noch um 206,80 höher ausfallen (Grundfreibetrag = 100,00 € zzgl. 20% vom darüber liegenden Betrag: 524/100*20= 106,80 €)

Wurde der Bescheid denn jetzt mal mit der Aufstellung verglichen, wie vorgeschlagen? Wo ergeben sich denn Differenzen? Und was für Abzugspositionen sind aufgeführt?

Ich vermute hier wurde schlicht die Überzahlung einbehalten.
__________________
cheers, JHS

Geändert von JHS (09.08.2011 um 03:51 Uhr).
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