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Hartz 4

Dies ist eine Diskussion zu Hartz 4 innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 20:50
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Smile Hartz 4

Hallo mal eine Frage vielleicht könnt ihr etwas dazu sagen .

Eine Familie mit 2 Kindern bezieht harzt 4 der ältere Sohn ist 18 Jahre alt und hat jetzt einen Angebot bekommen eine neue arbeitsstelle er wird ca 1000€ verdienen
Wird das Einkommen mit den Eltern verrechnet oder wird nur sein Regel Satz von 180€ von den Eltern entfernt ?

Ist bisschen schwer das zu schildern würde mich aber freuen wenn ihr mir hilft
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 23:21
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AW: Hartz 4

Zitat:
Zitat von orhanselek93 Beitrag anzeigen
Wird das Einkommen mit den Eltern verrechnet oder wird nur sein Regel Satz von 180€ von den Eltern entfernt ?
Wenn der Sohn zur BG gehört und 180€ des Regelbedarfs erhält, dann ist das Einkommen des Sohnes nach §11 SGBII zu berücksichtigen.
__________________
"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac
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Alt 06.08.2011, 01:34
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AW: Hartz 4

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Wenn der Sohn zur BG gehört und 180€ des Regelbedarfs erhält, dann ist das Einkommen des Sohnes nach §11 SGBII zu berücksichtigen.
Heißt das dann das der Sohn die 180 € nicht mehr erhählt aber die Eltern kriegen ganz normal ihr Geld und der Sohn der Krieg auch die 1000 € richtig ?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 22:44
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AW: Hartz 4

Ich möchte das mal verbildlichen!

Mutter A, Vater B und Sohn C sind eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB; beziehen also Subsidien des Staates (Hartz IV).

Sohn C erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Teil des Regelbedarfs der Familie (BG) selbst, somit wird das Einkommen des C berücksichtigt, das heißt, angerechnet.

Soweit meine Einschätzung, die aber nicht der des Leistungsträgers entsprechen muß!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 03:56
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Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Ich möchte das mal verbildlichen!

Mutter A, Vater B und Sohn C sind eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB; beziehen also Subsidien des Staates (Hartz IV).

Sohn C erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Teil des Regelbedarfs der Familie (BG) selbst, somit wird das Einkommen des C berücksichtigt, das heißt, angerechnet.

Soweit meine Einschätzung, die aber nicht der des Leistungsträgers entsprechen muß!


Das heisst die 180€ die die Familie für denn Sohn entfallen logischerweise aber die Elter kriegen keine abzüge weil der Sohn verdient
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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 14:51
JHS JHS ist offline
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AW: Hartz 4

Doch, es wird weitere Abzüge geben (anderes hat auch Hendrik-vZ übrigens nicht geschrieben), aufgrund der Regelung des § 9, Abs. 5 SGB II

Zitat:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Wie ich in dem anderen Beitrag (den ich gelöscht habe, weil die Berechnung dort fehlerhaft war) schon geschrieben hatte, gehört der Sohn nun nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, sondern "nur noch" zur Haushaltsgemeinschaft, da er seinen eigenen Bedarf aus seinem eigenen Einkommen decken kann. Man wird also -per § 9, Abs. 5 SGB II- voraussetzen, dass er Ihnen einen Teil zur Miete von seinen 1000,00 € zahlt, z.B.(!!) 150,00 €. Diese 150,00 € würden der Restfamilie -als Einkommen (Mieteinnahme sozusagen)- abgezogen über die anderen 180,00 € hinaus.
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cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 22:36
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AW: Hartz 4

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
..., gehört der Sohn nun nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, ...
Mit dieser Ansicht habe ich ein kleines Problem.

Wenn C im Antrag zum ALGII angegeben wurde (Bedarfsgemeinschaft aus A, B und C), dann wird das künftig regelmäßige Einkommen des C berücksichtigt werden. Denn es wäre unrichtig, wenn ein Teil der BG, welcher zuvor Sozialhilfe empfangen hat, plötzlich eine eigene BG bzw. Haushaltsgemeinschaft darstellen würde sobald er Einkommen erzielt.
Das wäre Betrug gegenüber dem Einzahler in die Sozialkassen!
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Alt 07.08.2011, 23:54
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Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Mit dieser Ansicht habe ich ein kleines Problem.

Wenn C im Antrag zum ALGII angegeben wurde (Bedarfsgemeinschaft aus A, B und C), dann wird das künftig regelmäßige Einkommen des C berücksichtigt werden. Denn es wäre unrichtig, wenn ein Teil der BG, welcher zuvor Sozialhilfe empfangen hat, plötzlich eine eigene BG bzw. Haushaltsgemeinschaft darstellen würde sobald er Einkommen erzielt.
Das wäre Betrug gegenüber dem Einzahler in die Sozialkassen!
Eine Beraterin vom Job Center hat gesagt das wird nicht verrechnet die 1000€ wer hat jetzt recht ?
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  #9 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 21:46
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Zitat von orhanselek93 Beitrag anzeigen
... wer hat jetzt recht ?
Natürlich der Leistungsträger wenn er es so will, denn ich halte mich dummerweise an Gesetz und Recht!
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Alt 08.08.2011, 23:06
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Zitat:
Zitat von orhanselek93 Beitrag anzeigen
Eine Beraterin vom Job Center hat gesagt das wird nicht verrechnet die 1000€ wer hat jetzt recht ?
Die vom Amt hat keine Ahnung! Ist eigentlich ständig so.
Selbst übergeordneten Behörden wie Polizei oder dem Amt für Jugend und Soziales werden Auskünfte vorenthalten. Da bekommt man teilweise die Callcenternummer, wenn gefahndet wird!

Fakt ist, es steht in den Fragebögen: Erläuterungen sind der Anlage zu entnehmen. Fakt ist: Es liegen niemals Erläuterungen bei. Fakt ist: Es liegt auch nichts in den "Jobcentern" aus. Fakt ist: Es wird auch nichts ausgedruckt. Fakt ist aber auch, ruft ein Arbeitsloser im Callcenter einen MA an und fragt nach, was soll dort rein, dann erhält er die Auskunft: Das weiß ich auch nicht!

Bevor man der ARGE vertraut, sollte man sich lieber selber belesen. Es ist mir trotz unter Angabe der Gesetzeslage (Gesetz, §, Abs.) mehrmals passiert, dass die Mitarbeiter gezielt gegen diese Gesetze verstießen. Als Begründung wird dann immer angegeben, dass sie Anweisungen zu befolgen haben. Selbst, wenn diese gegen geltendes Recht lauten.
__________________
Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß!
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hartz4, leistungsminderung, verrechnung

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