Dies ist eine Diskussion zu Hartz 4 innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Eine Familie mit 2 Kindern bezieht harzt 4 der ältere Sohn ist 18 Jahre alt und hat jetzt einen Angebot bekommen eine neue arbeitsstelle er wird ca 1000€ verdienen Wird das Einkommen mit den Eltern verrechnet oder wird nur sein Regel Satz von 180€ von den Eltern entfernt ? Ist bisschen schwer das zu schildern würde mich aber freuen wenn ihr mir hilft |
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| AW: Hartz 4 Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Hartz 4 Zitat:
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| AW: Hartz 4 Ich möchte das mal verbildlichen! Mutter A, Vater B und Sohn C sind eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB; beziehen also Subsidien des Staates (Hartz IV). Sohn C erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Teil des Regelbedarfs der Familie (BG) selbst, somit wird das Einkommen des C berücksichtigt, das heißt, angerechnet. Soweit meine Einschätzung, die aber nicht der des Leistungsträgers entsprechen muß!
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Hartz 4 Zitat:
Das heisst die 180€ die die Familie für denn Sohn entfallen logischerweise aber die Elter kriegen keine abzüge weil der Sohn verdient |
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| AW: Hartz 4 Doch, es wird weitere Abzüge geben (anderes hat auch Hendrik-vZ übrigens nicht geschrieben), aufgrund der Regelung des § 9, Abs. 5 SGB II Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Hartz 4 Mit dieser Ansicht habe ich ein kleines Problem. Wenn C im Antrag zum ALGII angegeben wurde (Bedarfsgemeinschaft aus A, B und C), dann wird das künftig regelmäßige Einkommen des C berücksichtigt werden. Denn es wäre unrichtig, wenn ein Teil der BG, welcher zuvor Sozialhilfe empfangen hat, plötzlich eine eigene BG bzw. Haushaltsgemeinschaft darstellen würde sobald er Einkommen erzielt. Das wäre Betrug gegenüber dem Einzahler in die Sozialkassen!
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Hartz 4 Zitat:
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| AW: Hartz 4 Natürlich der Leistungsträger wenn er es so will, denn ich halte mich dummerweise an Gesetz und Recht!
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Hartz 4 Zitat:
Selbst übergeordneten Behörden wie Polizei oder dem Amt für Jugend und Soziales werden Auskünfte vorenthalten. Da bekommt man teilweise die Callcenternummer, wenn gefahndet wird! Fakt ist, es steht in den Fragebögen: Erläuterungen sind der Anlage zu entnehmen. Fakt ist: Es liegen niemals Erläuterungen bei. Fakt ist: Es liegt auch nichts in den "Jobcentern" aus. Fakt ist: Es wird auch nichts ausgedruckt. Fakt ist aber auch, ruft ein Arbeitsloser im Callcenter einen MA an und fragt nach, was soll dort rein, dann erhält er die Auskunft: Das weiß ich auch nicht! Bevor man der ARGE vertraut, sollte man sich lieber selber belesen. Es ist mir trotz unter Angabe der Gesetzeslage (Gesetz, §, Abs.) mehrmals passiert, dass die Mitarbeiter gezielt gegen diese Gesetze verstießen. Als Begründung wird dann immer angegeben, dass sie Anweisungen zu befolgen haben. Selbst, wenn diese gegen geltendes Recht lauten.
__________________ Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß! |
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