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Härtefallregelung bei Familienversicherung? Zahnersatz

Dies ist eine Diskussion zu Härtefallregelung bei Familienversicherung? Zahnersatz innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 21:59
Boardneuling
 
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Härtefallregelung bei Familienversicherung? Zahnersatz

Hallo!

Unter welchen Umständen übernimmt die KK die gesamten Kosten eines Zahnersatzes? X. ist beim Ehemann familienversichert - dieser befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren und muss noch Unterhalt an ein Kind aus erster Ehe zahlen. Er hat mit X. zwei gemeinsame Kinder (5 und 6 1/2)...

Durch das Inso-Verfahren ist logischerweise keinerlei Vermögen vorhanden und die Kosten können daher nicht getragen werden.

Lohnt ein Besuch bei der KK?....Hoffentlich blickt hier jemand durch

LG, Karin
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 23:18
V.I.P.
 
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AW: Härtefallregelung bei Familienversicherung? Zahnersatz

Ein Anruf bei der KK kann nicht schaden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 08:43
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AW: Härtefallregelung bei Familienversicherung? Zahnersatz

Hallo
Zitat:
Zitat von Paul Karin
Unter welchen Umständen übernimmt die KK die gesamten Kosten eines Zahnersatzes?
Dies ergibt sich allein aus dem § 55 Abs. 2 SGB V. Der Antrag auf volle Kostenübernahme muss in Verbindung mit dem Heil- und Kostenplanes gestellt werden. Es werden die Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen geprüft.
Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Ein Anruf bei der KK kann nicht schaden.
Da wäre der TE wohl nie drauf gekommen.

Gruß

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