Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Dies ist eine Diskussion zu Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2009, 12:15
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 10
Keine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Wie könnte man sich in folgendem Fall wehren, bzw. den Vorgang beschleunigen:
Angenommen Person x wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, d.h. sie bekommt trotz weiterer Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld und ist zusätzlich arbeitslos. Dazu nehmen wir an, die Person hat auf Anweisung im Rahmen eines Nahtlosigkeitsverfahren einen Antrag auf ALG I gestellt und parallel wurde ein Gesundheitsfragebogen für den Ärztlichen Dienst d. Ag. f. Arbeit abgegeben. Nun gehen wir davon aus, dass der Antrag auf ALG I bewilligt wurde, das Gutachten aber ist noch in Bearbeitung. Zwei Tage später könnte dann ein Aufhebungsbescheid f. ALG I zugesendet werden, weil mittlerweile das Gutachten fertig ist und dieses besagt, dass festgestellt wurde x könnte noch 6 Monate Arbeitsunfähig sein und erhält darum kein Geld vom AA sondern müsse entweder
1. ALG II beantragen oder
2. sich gesund schreiben lassen damit wieder ALG I beantragen

Jetzt gehen wir noch davon aus, dass die Person aus diesem Grund einen Klinikaufenthalt abgebrochen hat, wieder gesundgeschrieben ist und dem Arbeitsmarkt somit wieder zur Verfügung steht. Logischerweise würde x sich dann Arbeitslos melden und ALG I beantragen. Was x ja laut AA dann wieder könnte.

Nun stelle man sich vor, das AA verlangt ein erneutes Gutachten, bevor man als Arbeitsfähig eingestuft wird und in der Zwischenzeit muss man doch ALG II beantragen und etwa 4 Wochen auf das Ergebnis des Gutachtens warten. Trotz einer Bescheinigung des Behandelnden Arztes, das klar besagt, dass x wieder Arbeitsfähig ist. Zudem kann man annehmen, dass x ab 1. 9. ein Praktikum von zwei Wochen absolviert und im Anschluss von diesem Betrieb fest übernommen wird. Es würde sich also nur um einen Zeitraum von etwa 5 Wochen handeln, wo ALG I bezogen werden würde. Alles ziemlich verwirrend sorry
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2009, 21:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Ich gehe davo aus, daß die AA das 2. Gutachten einholt, um eine Auszahlung der Leistng aufgrund etwaiger Gefälligkeits-Gesundschreibung zu verhindern. Dass sich X nach Hinweis des AA nach über 78 Wo. AU gesund schreiben läßt, erscheint jedenfalls mir hinterfragungswürdig.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 00:46
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 10
Keine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Hier liegt ein Missverständnis vor: mann sollte nicht davon ausgehen, dass x durchgehend krank geschrieben war, sondern zwischenzeitlich über ein Jahr ganz normal durchgehend in einem Arbeitsverhältnis war (Zeitarbeitsfirma) und dann aufgrund der Wirtsch. Lage gekündigt wurde. Man kann davon ausgehen, dass sich der psych. Zustand von x dadurch verschlechtert hat und die anschließende erfolglose Arbeitssuche auch nicht gerade zur Besserung beigetragen hat. Darüber braucht man aktuell glaub ich keinem was erzählen, dass es schwer ist, im Moment eine Arbeit zu finden. Zudem wollen wir mal annehmen, dass Arbeit für Person x auch aus ärztlicher Sicht erheblich zur Besserung des Gesundheitszustandes beiträgt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 06:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Wann war denn das AV bei der ZAF? Nach dem ablehnenden Gutachten?
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 00:52
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Bayern
Beiträge: 812
100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)100% positive Bewertungen (812 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Versteh da grad was nicht, sollte in einem solchen Fall nun eine Erwerbsminderungsrente beantragt worden sein oder nicht? Die AA hat bei ihrer Ablehnung dann evtl. einfach nicht bedacht hat, dass es sich um einen Nahtlosigkeitsfall (nach § 125 SGB III) handelt? In diesem Fall ist eine AU nur sinnvoll.

Man könnte Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einlegen.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2009, 01:35
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 10
Keine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tiger112 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

das Arbeitsverhältnis wäre in dem Fall vor dem Gutachten gewesen. Das alles könnte man als extremes Durcheinander bezeichnen weil so ein Fall zugegeben nicht täglich vorkommt aber geh davon aus, dass sich das Problem inzwischen fast komplett geklärt hat und es ist anzunehmen, dass in so einem Fall einfach zu viele Personen und Stellen mitmischen. Da kann nur ein Durcheinander entstehen und es würde sich ergeben, dass nur x die Möglichkeit hat, komplett den Überblick zu behalten und das auch nur dann, wenn x die nötige Energie und den nötigen Sturkopf hat. Eine psychisch stark angeschlagene Person wäre -harmlos ausgedrückt- irgendwann am Ende ihrer Kräfte. Hier ist allerdings davon auszugehen, dass x in bestimmten Situationen Nerven hat wie Drahtseile.

Thanks a lot!!!!!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Agentur für Arbeit Sozialrecht 30.04.2010 04:29
Drogentest beim Ärztlichen Dienst des ARbeitsamts? Arbeitsrecht 20.01.2010 02:40
Gutachten Ärztlicher Dienst Sozialrecht 21.07.2008 11:46
Agentur für Arbeit / Rentenversicherung Sozialrecht 17.07.2008 20:24
Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durc Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.08.2007 13:13





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN