Dies ist eine Diskussion zu Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Angenommen Person x wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, d.h. sie bekommt trotz weiterer Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld und ist zusätzlich arbeitslos. Dazu nehmen wir an, die Person hat auf Anweisung im Rahmen eines Nahtlosigkeitsverfahren einen Antrag auf ALG I gestellt und parallel wurde ein Gesundheitsfragebogen für den Ärztlichen Dienst d. Ag. f. Arbeit abgegeben. Nun gehen wir davon aus, dass der Antrag auf ALG I bewilligt wurde, das Gutachten aber ist noch in Bearbeitung. Zwei Tage später könnte dann ein Aufhebungsbescheid f. ALG I zugesendet werden, weil mittlerweile das Gutachten fertig ist und dieses besagt, dass festgestellt wurde x könnte noch 6 Monate Arbeitsunfähig sein und erhält darum kein Geld vom AA sondern müsse entweder 1. ALG II beantragen oder 2. sich gesund schreiben lassen damit wieder ALG I beantragen Jetzt gehen wir noch davon aus, dass die Person aus diesem Grund einen Klinikaufenthalt abgebrochen hat, wieder gesundgeschrieben ist und dem Arbeitsmarkt somit wieder zur Verfügung steht. Logischerweise würde x sich dann Arbeitslos melden und ALG I beantragen. Was x ja laut AA dann wieder könnte. Nun stelle man sich vor, das AA verlangt ein erneutes Gutachten, bevor man als Arbeitsfähig eingestuft wird und in der Zwischenzeit muss man doch ALG II beantragen und etwa 4 Wochen auf das Ergebnis des Gutachtens warten. Trotz einer Bescheinigung des Behandelnden Arztes, das klar besagt, dass x wieder Arbeitsfähig ist. Zudem kann man annehmen, dass x ab 1. 9. ein Praktikum von zwei Wochen absolviert und im Anschluss von diesem Betrieb fest übernommen wird. Es würde sich also nur um einen Zeitraum von etwa 5 Wochen handeln, wo ALG I bezogen werden würde. Alles ziemlich verwirrend sorry |
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| AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Ich gehe davo aus, daß die AA das 2. Gutachten einholt, um eine Auszahlung der Leistng aufgrund etwaiger Gefälligkeits-Gesundschreibung zu verhindern. Dass sich X nach Hinweis des AA nach über 78 Wo. AU gesund schreiben läßt, erscheint jedenfalls mir hinterfragungswürdig.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Hier liegt ein Missverständnis vor: mann sollte nicht davon ausgehen, dass x durchgehend krank geschrieben war, sondern zwischenzeitlich über ein Jahr ganz normal durchgehend in einem Arbeitsverhältnis war (Zeitarbeitsfirma) und dann aufgrund der Wirtsch. Lage gekündigt wurde. Man kann davon ausgehen, dass sich der psych. Zustand von x dadurch verschlechtert hat und die anschließende erfolglose Arbeitssuche auch nicht gerade zur Besserung beigetragen hat. Darüber braucht man aktuell glaub ich keinem was erzählen, dass es schwer ist, im Moment eine Arbeit zu finden. Zudem wollen wir mal annehmen, dass Arbeit für Person x auch aus ärztlicher Sicht erheblich zur Besserung des Gesundheitszustandes beiträgt. |
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| AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Wann war denn das AV bei der ZAF? Nach dem ablehnenden Gutachten?
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Versteh da grad was nicht, sollte in einem solchen Fall nun eine Erwerbsminderungsrente beantragt worden sein oder nicht? Die AA hat bei ihrer Ablehnung dann evtl. einfach nicht bedacht hat, dass es sich um einen Nahtlosigkeitsfall (nach § 125 SGB III) handelt? In diesem Fall ist eine AU nur sinnvoll. Man könnte Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einlegen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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| AW: Gutachten durch ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit das Arbeitsverhältnis wäre in dem Fall vor dem Gutachten gewesen. Das alles könnte man als extremes Durcheinander bezeichnen weil so ein Fall zugegeben nicht täglich vorkommt aber geh davon aus, dass sich das Problem inzwischen fast komplett geklärt hat und es ist anzunehmen, dass in so einem Fall einfach zu viele Personen und Stellen mitmischen. Da kann nur ein Durcheinander entstehen und es würde sich ergeben, dass nur x die Möglichkeit hat, komplett den Überblick zu behalten und das auch nur dann, wenn x die nötige Energie und den nötigen Sturkopf hat. Eine psychisch stark angeschlagene Person wäre -harmlos ausgedrückt- irgendwann am Ende ihrer Kräfte. Hier ist allerdings davon auszugehen, dass x in bestimmten Situationen Nerven hat wie Drahtseile. Thanks a lot!!!!!! |
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