Dies ist eine Diskussion zu Grundsicherung - und Arbeit? innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Grundsicherung - und Arbeit? Person P bezieht ALG II. P geht es jedoch gesundheitlich so miserabel, dass sie - was auch die ARGE befürwortet - versuchen möchte, statt ALG II Grundsicherung zu bekommen. P ist nur noch sporadisch arbeitsfähig. Wenn P allerdings arbeitsfähig ist (phasenweise und mit Pausen dazwischen, sagen wir mal 2-3 Stunden täglich, höchstens), dann, nehmen wir mal an, stellt sie handgearbeitete Webteppiche, Tischläufer, Kissenhüllen etc. her. Um diese Handarbeiten nicht nur im Bekanntenkreis verkaufen zu können, um die Unkosten wieder reinzukriegen, sondern sie auch öffentlich, z.B. auf Märkten, anbieten zu können, braucht P - jedenfalls nimmt sie das an - einen (Reise)Gewerbeschein. Den würde sie auch gerne beantragen. Fragen: (a) was muss P machen, um vom Bezug von ALG II in den Bezug von Grundsicherung zu kommen? (b) dürfte P überhaupt Handarbeiten verkaufen (mit Gewerbeschein), wenn sie Grundsicherung bezöge? Mir kommt das irgendwie widersprüchlich vor - einerseits Grundsicherung, andererseits Gewerbe. Aber ich kenne mich mit der Gesetzeslage nicht aus. |
| |||
| AW: Grundsicherung - und Arbeit? Folgendes dürfte wohl die Lösung sein: Erwerbsfähig ist, wer mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig sein kann. Nicht erwerbsfähig ist, wer nicht mindestens 3 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig sein kann. Betrachtet man nun noch, dass ALG2 Erwerbsfähigkeit voraussetzt und Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) Erwerbsunfähigeit, liegt die Antwort auf der Hand. |
| |||
| AW: Grundsicherung - und Arbeit? Also, P kann einen (Reise)Gewerbeschein beantragen - muss aber unter drei Stunden Arbeitszeit pro Tag bleiben, also auch nicht länger als drei Stunden z.B. auf einem Markt sitzen mit den Handarbeiten. - Und wenn P nur hin und wieder auf Märkte geht, nicht regelmäßig? |
| |||
| AW: Grundsicherung - und Arbeit? Ja, offiziell muss er das. Also ggf. ein Nebengewerbe anmelden. Aber wenn P nun 4 oder 6 Stunden auf einem Markt sitzt und verkauft, wer soll es P nachweisen, dass er die Ware in 6 und nicht in 3 Stunden verkauft hat? Das Gewerbeamt sollte hier Klärung herbeiführen können, damit die Erwerbsunfähigkeit nicht aberkannt wird, ggf. wie schon erwähnt, ein Nebengewerbe. Auch kann das Gewerbeamt klären, ob ein Gewerbeschein oder Reisegewerbeschein benötigt wird. Nach kurzer Überlegung ist mir noch eingefallen, dass es wohl unschädlich ist mal einen Tag länger zu arbeiten. Unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes bedeutet ja im Endeffekt auch, dass P nicht fähig sein darf, 5 Tage die Woche mind. 3 Stunden täglich zu arbeiten. Dies schließt aber nicht aus, dass P heute 5 Stunden arbeitet und dann 2 Tage überhaupt nicht. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Grundsicherung | Sozialrecht | 10.01.2011 22:48 |
| Grundsicherung | Wiki | 21.10.2010 10:44 |
| Freibetrag Grundsicherung | Sozialrecht | 15.09.2010 06:42 |
| Grundsicherung im Alter | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.09.2010 10:04 |
| Grundsicherung | Sozialrecht | 15.02.2008 05:25 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios