Dies ist eine Diskussion zu Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt 1. Frage: Ist von der Stadt angestellte Berechnung richtig? Stellung: Alleinstehender Regelsatz HLU 374,00 € Summe 374,00 € Kosten Unterkunfe 401,00 € Summe Bedarf 775,50 € Einkommensberechnung: Nebentätigkeit 242,02 € Altersrente 241,13 € Arbeitsmittel - 5,20 € anrechenbares Einkommen 477,95 € Absetzung nach § 82.3: - 71,05 € Summe Nettoeinkommen 406,90 € Bedarf abgzl. Einkommen 368,60 € Monatliche Hilfe: 368,60 € 2. Frage Ab dem Monat März 2012 wird von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 250,00 € ausgegangen, obwohl lediglich 242,02 verdient werden. Ist diese Vorgehensweise so in Orndung? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Geändert von syle09 (08.02.2012 um 01:17 Uhr). |
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| AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt Korrekt. Man müsste mal gucken inwieweit Hausrat und Haftpflicht entweder vom Sozialamt gezahlt werden oder einkommensmindernd berücksichtigt werden können.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt @ casa: Vielen Dank für die Antwort. Probleme bestehen bei der Ermittlung des Bedarfs (Bedarf abzgl. Einkommen). Wird die Rente vollständig angerechnet und was sind Arbeitsmittel?? (5,20 €) |
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| AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt Die Rente wird vollständig angerechnet. Vom Erwerbseinkommen abzüglich der 5,20 €, werden 70 % angerechnet. Woher die 5,20 € für Arbeitsmittel kommen, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Entweder sind es tatsächliche Aufwendungen oder es ist ein Pauschbetrag Arbeitsmittel, der in § 82 Abs. 3 Nr. 4 SGB XII vorgesehen ist. Übrigens sind m.E. HaftpflichtV und HausratV vom Einkommen abzusetzen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt Danke Dir für Deine Antwort, kennst du dich vielleicht auch mit der fiktiven Berechnung (Frage 2) aus? |
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| AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt Es kommt dann nach Vorlage der Lohnabrechung zu Nachzahlungen, wenn weniger als 250 € verdient wird. Sollte der Lohn aber konstant sein, wäre es unsinnig 250 € als Einkommen anzusetzen, wenn es immer exakt 242 € sind.
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