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Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Dies ist eine Diskussion zu Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 22:31
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Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Mal angenommen, Person A hat Grundsicherung betrangt bei der Stadt. Sie erhält den Satz von 374,00 €. Zum Einkommen werden gezählt: Rente 241,13 € zzgl. Nebentätigkeit 242,02 €.

1. Frage:
Ist von der Stadt angestellte Berechnung richtig?

Stellung: Alleinstehender
Regelsatz HLU 374,00 €
Summe 374,00 €
Kosten Unterkunfe 401,00 €
Summe Bedarf 775,50 €

Einkommensberechnung:
Nebentätigkeit 242,02 €
Altersrente 241,13 €
Arbeitsmittel - 5,20 €
anrechenbares Einkommen 477,95 €
Absetzung nach § 82.3: - 71,05 €
Summe Nettoeinkommen 406,90 €

Bedarf abgzl. Einkommen 368,60 €

Monatliche Hilfe: 368,60 €



2. Frage
Ab dem Monat März 2012 wird von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 250,00 € ausgegangen, obwohl lediglich 242,02 verdient werden. Ist diese Vorgehensweise so in Orndung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Geändert von syle09 (08.02.2012 um 01:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 23:41
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AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Korrekt.

Man müsste mal gucken inwieweit Hausrat und Haftpflicht entweder vom Sozialamt gezahlt werden oder einkommensmindernd berücksichtigt werden können.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 00:16
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AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

@ casa:
Vielen Dank für die Antwort. Probleme bestehen bei der Ermittlung des Bedarfs (Bedarf abzgl. Einkommen). Wird die Rente vollständig angerechnet und was sind Arbeitsmittel?? (5,20 €)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 02:17
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AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Die Rente wird vollständig angerechnet.

Vom Erwerbseinkommen abzüglich der 5,20 €, werden 70 % angerechnet.


Woher die 5,20 € für Arbeitsmittel kommen, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Entweder sind es tatsächliche Aufwendungen oder es ist ein Pauschbetrag Arbeitsmittel, der in § 82 Abs. 3 Nr. 4 SGB XII vorgesehen ist.


Übrigens sind m.E. HaftpflichtV und HausratV vom Einkommen abzusetzen.
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Alt 08.02.2012, 02:39
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AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Danke Dir für Deine Antwort, kennst du dich vielleicht auch mit der fiktiven Berechnung (Frage 2) aus?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:38
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AW: Grundsicherung - Stimmt die Berechnung der Stadt

Es kommt dann nach Vorlage der Lohnabrechung zu Nachzahlungen, wenn weniger als 250 € verdient wird.

Sollte der Lohn aber konstant sein, wäre es unsinnig 250 € als Einkommen anzusetzen, wenn es immer exakt 242 € sind.
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