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Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 31.10.2011, 12:40
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Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

Hallo liebe Leute,

ich gehe von dem Beispiel aus das Sohn und Mutter zusammen in einer 62qm Wohnung leben. Die Mutter bezieht lediglich ihre kleine Frührente über 650 Euro und der Sohn hat im mom kein Einkommen. Um sich über Wasser zu halten unterstützt ein bekannter zur Zeit die Familie mit kleinen monatlichen Beiträgen, je nach Bedarf. Der Sohn möchte keine Sozialhilfe beziehen und die Frage lautet nun, ob die Mutter Anspruch auf Grundsicherung hat.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß

WannaKnow

Geändert von WannaKnow (31.10.2011 um 14:29 Uhr).
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Alt 31.10.2011, 13:55
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AW: Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

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Alt 01.11.2011, 03:50
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AW: Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

Als Bedarf der Mutter bei der Grusi gelten 364,- Regelbedarf plus angemessene Miet- und Heizkosten (plus Sonderbedarf, so da).

Warmmiete die Hälfte der aktuellen Kosten (z. B. 600,-), die andere Hälfte (hier also 300,-) hätte der Sohn zu tragen (egal, von was).

Diese 300,- Warmmiete von Mama plus die o. g. 364,- machen 664,-. Dagegen steht ein Einkommen von 650,- - abzüglich diverser Freibeträge. Macht also mindestens 14,- Grusi für Mama.

Abzüglich der Zuschüsse von Freunden und Verwandten.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 01.11.2011, 23:05
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AW: Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

Bleibt Wohngeld für die Mutter.


Vertragliche Vereinbarungen gehen aber vor. z.B. SOhn kleines Zimmer, zahlt nur 250. Mutter zahlt 350.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 03:46
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AW: Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Vertragliche Vereinbarungen gehen aber vor. z.B. SOhn kleines Zimmer, zahlt nur 250. Mutter zahlt 350.
Auch bei gemeinsamer Nutzung von Küche, Bad, Wohnzimmer, Flur und Garage?

Das sah ein höheres Gericht mal anders: Bei mitwohnenden Verwandten gälten immer die kopfteiligen Kosten. Finde das Urteil leider nicht. Gibt es ein gegenteiliges?

Gruß aus Berlin, Gerd
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