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GKV-Mitgliedschaft : Nachversicherung durch Arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu GKV-Mitgliedschaft : Nachversicherung durch Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 11:36
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Question GKV-Mitgliedschaft : Nachversicherung durch Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen ein Arbeitssuchender Nichtleistungsempfänger der keine GKV-Mitgliedschaft abgeschlossen hat bekommt plötzlich
einen Arbeitsvertrag im Zuge seiner Bewerbungsaktivitäten. Dann stellt sich natürlich plötzlich automatisch auch die Nachversicherungsproblematik. Im Zuge einer Nachberechnung stellt sich nun heraus, dass er zwischenzeitlich einen großteil seines Sparvermögens in ein Auto gesteckt bzw. verkonsumiert hat. Wie kann dies nun in der Praxis durch den Versicherungsträger gehandhabt werden ?!

b) ist dies nicht sogar ein strafbarer Akt gewesen, wegen der gesetzlich festgeschriebenen Versicherungspflicht bei einem GKV-Träger ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:38
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AW: GKV-Mitgliedschaft : Nachversicherung durch Arbeitsvertrag

selbe fragestellung schon im anderen thread. Die Versicherungspflicht existiert auch wenn man sich nicht freiwillig versichert hat. Das derjenige von den Rücklagen ein Auto gekauft hat ist unerheblich. Solange er die Beiträge nachzahlen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 13:48
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Question AW: GKV-Mitgliedschaft : Nachversicherung durch Arbeitsvertrag

Ja das war ja auch der Punkt. Wenn es zum Nachversicherungsfall kommt und das Sparvermögen gibt das zwischenzeitlich nicht mehr her
stellt sich die Frage ob die jeweilige Krankenkasse nicht auf eine Nachentrichtung durch Ratenzahlung pochen kann.
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