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GKV

Dies ist eine Diskussion zu GKV innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 17:09
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GKV

Angenommen eine Person zieht aus der Schweiz, wo sie krankenversichert war nach Deutschland und möchte sich nach einem Monat freiwillig gesetzlich krankenversichern. Freiwillig, weil sie nicht erwerbstätig ist und auch nicht arbeitssuchend gemeldet ist. Darf diese Person von der GKV aufgefordert werden den Beitrag für den Monat, in dem sie nicht versichert war, rückwirkend zu zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 10:49
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AW: GKV

Ja, denn in Deutschland herrscht Versicherungspflicht.
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beitrag, gkv, rückwirkend

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