Dies ist eine Diskussion zu Gesetzliche Krankenkasse fordert Beiträge ab 1.4.2007 innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Gesetzliche Krankenkasse fordert Beiträge ab 1.4.2007 Mal angenommen ein selbstständig arbeitender Mensch erhält Ende 2008 einen Hinweis einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der er als Student mal versichert war, dass er dort angeben müsse, was er aktuell verdiene. Natürlich verweigert der Selbstständige die Angaben, weil er nach seinem Studium zunächst die gesetzliche Krankenversicherung eingetauscht hat gegen eine private Versicherung und diese später auch gekündigt hat, weil er die Arztrechnungen selbst bezahlen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt geht die gesetzliche Krankenversicherung noch fehl in der Annahme, dass es sich bei Ihrem Opfer um einen Arbeitnehmer handelt. Weiter nehmen wir an, dass die besagte gesetzliche Krankenversicherung sich mit einem Mal dazu entschließt, aufgrund der nicht übermittelten Daten, anzunehmen, dass der Selbstständige ab dem 1.4.2007 bei ihnen zu versichern sei und rechnet alle damit nicht bezahlten Beiträge bis zum 1.4.2007 zurück mit einem Mindestsatz in Höhe von knapp 3700 Euro zusammen. Diese Summe fordert sie zunächst ein. Nun wird dem Versicherer seitens des Schuldner mitgeteilt und nachgewiesen, dass er erstens Selbstständiger sei und zweitens letztmalig bei einer privaten Krankenversicherung gewesen sei und aktuell gänzlich ohne Versicherung. Dies widerum nimmt der Versicherer zum Anlass, den Beitrag neu zu berechnen und stellt am dem 1.4.2007 insgesamt knapp 10000 Euro in Rechnung. Die gesetzliche Krankenkasse begründet dieses mit der am 1.4.2007 eingetretenden Versicherungspflicht und teilt dieses dem selbstständigen Arbeiter mit. Letztlich nehmen wir dann noch an, dass die gesetzliche Krankenkasse es gar nicht abwarten kann und nur 5 Tage später einen Vollstreckungsbeamten auf den Weg schickt, um die exorbitante Summe einzutreiben. Hier nun die Fragen: Für Selbstständige gilt die Versicherungspflicht doch erst ab dem 1.1.2009 oder täusche ich mich da? Kann ein Versicherer einfach die geforderten Summen ändern und obwohl es noch reichlich Klärungsbedarf zu geben scheint nur 5 Tage später einen Vollstreckungsbeamten losschicken? An welcher Stelle sollte der "Schuldner" einen Widerspruch einlegen? Und vor allem wogegen? Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen. PS: Nehmen wir doch noch eben an, der Vollstreckungsbeamte schickt einen Brief anstatt persönlich vorbei zukommen. Nehmen wir bitte auch noch an, dass er in dem Brief suggeriert am "heutigen" Tage den Schuldner nicht angetroffen zu haben und deshalb einen Termin angibt, an dem der Schulnder zu Hause zu sein hat. Nehmen wir hier letzlich noch an, der Brief hat aber eine Briefmarke :-) Wie ist so etwas einzuschätzen? |
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