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Geht es auch verständlicher?

Dies ist eine Diskussion zu Geht es auch verständlicher? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 12:22
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Question Geht es auch verständlicher?

Es gibt eine Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V und dort eine Anlage 1 (s. Seite 17), die drei Referenzen auf andere Texte enthält, deren Bedeutung aus dem Text der Anlage nicht hervorgeht.

Könnte man von den Verfasern dieser, für die Ehrenamtlichen zu unterzeichnenden, Anlage nicht fordern einen Text zu kreieren, der in sich schlüssig und verständlich ist?

Da es sich bei den referenzierten Stellen um nur jeweils kurze Passagen handelt (s. unten), wären diese doch leicht in die Anlage einzuarbeiten (und wenn nur als Fußnoten).

Dazu kommt die Nennung dreier Daten, die bis auf eines, mir völlig irrelevand erscheinen und ein ungenügendes Deutsch im letzten Satz (... teilgenommen [habe] und am 31.12.... einsatzbereit ... gewesen zu sein [streiche "zu sein", setze "bin"]. Die Anlage ist gegenüber der Rahmenvereinbarung vor dem 31.12. statt "am" durch den Einschub "im laufenden Jahr, bis zum" ergänzt.

Ich habe eine Abneigung ein so unverständliches Dokument zu unterzeichnen. Muss das hingenommen werden, bzw. wen muss man ansprechen um eine Verbesserung zu erreichen? Mein Hospizträger scheint mir da die falsche Adresse zu sein.
Zitat:
§ 6 Abs. 2 Satz 5: „Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs nach § 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung sind von Seiten des ambulanten Hospizdienstes durch Vorlage der in der Anlage 1 beigefügten Erklärung der ehrenamtlichen Personen glaubhaft zu machen.“
§ 4 Abs. 4: „Ehrenamtliche, die in der ambulanten Hospizarbeit arbeiten möchten, müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit einen Befähigungskurs abgeschlossen haben. In der Kinderhospizarbeit ist darauf zu achten, dass dieser die besonderen Inhalte und Anforderungen der Kinderhospizarbeit berücksichtigt.
§ 39 a Abs. 2 Satz 7 SGB V: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen das Nähere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit.“
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 14:18
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AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
Könnte man von den Verfasern dieser, für die Ehrenamtlichen zu unterzeichnenden, Anlage nicht fordern einen Text zu kreieren, der in sich schlüssig und verständlich ist?
ja, das kann man selbstverständlich tun.

Zitat:
Ich habe eine Abneigung ein so unverständliches Dokument zu unterzeichnen.
in dem fall würde ich raten: sein lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 14:32
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AW: Geht es auch verständlicher?

Ja, da stimme ich zeiten zu!

Man unterschreibt niemals Dokumente, die man nicht versteht.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 01:33
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AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
§ 6 Abs. 2 Satz 5: „Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs nach § 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung sind von Seiten des ambulanten Hospizdienstes durch Vorlage der in der Anlage 1 beigefügten Erklärung der ehrenamtlichen Personen glaubhaft zu machen.“
§ 4 Abs. 4: „Ehrenamtliche, die in der ambulanten Hospizarbeit arbeiten möchten, müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit einen Befähigungskurs abgeschlossen haben. In der Kinderhospizarbeit ist darauf zu achten, dass dieser die besonderen Inhalte und Anforderungen der Kinderhospizarbeit berücksichtigt.
§ 39 a Abs. 2 Satz 7 SGB V: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen das Nähere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit.“
Was ist denn daran "unklar"?

Das sind doch völlig klare, eindeutige und gut verständliche Richtlinien.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 03:31
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AW: Geht es auch verständlicher?

Es gibt einen einfachen Trick, um komplexe Sätze zu vereinfachen und damit verständlicher zu machen: Man unterstreicht das Subjekt (das Wer-Wort), dann das Prädikat (ein Verb, das Tu-Wort), dann sucht man das wichtigste Objekt (ein Wem-Wort oder ein Wen-Wort). Den Rest setzt man erstmal in Klammern und versucht erstmal, das Unterstrichene zu verstehen [das machen wir auch so bei noch unerforschten Sprachen :-)]

Hier so:

§ 6 Abs. 2 Satz 5: „Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs nach § 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung sind von Seiten des ambulanten Hospizdienstes durch Vorlage der in der Anlage 1 beigefügten Erklärung der ehrenamtlichen Personen glaubhaft zu machen.“

Schon merkt man, dass das Original Grammatikfehler enthält: "Die Anzahl sind glaubhaft zu machen" geht schon mal gar nicht! Jetzt fragen wir uns aber "Die Anzahl wessen? Wovon?" Und dann finden wir ganz leicht:

"Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen". Die sind glaubhaft zu machen. Also die ist glaubhaft zu machen.

Und dazu noch was? "und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs". Ist also ganz einfach. Und wer muss das glaubhaft machen?

Der "ambulante Hospizdienst"! Denn da steht im amtsdeutschen Passiv: "von Seiten des ambulanten Hospizdienstes"-

Und so geht man mit jedem Satz vor, den man vom Amt bekommt - oder von den Trobriandern aufschnappt wie weiland Malinowsi in der Südsee.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 08:47
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Exclamation AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Was ist denn daran "unklar"?
Das sind doch völlig klare, eindeutige und gut verständliche Richtlinien.
Das stimmt, nur habe ich mich nicht darauf, sondern auf die verlinkte Anlage 1 bezogen. Zur Vereinfachung hier der Text der Anlage, um den es mir geht:
Zitat:
Bescheinigung über die Einsatzbereitschaft ehrenamtlicher Personen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5

Hiermit bestätigen wir, an einem Befähigungskurs für die ehrenamtliche Sterbebegleitung in einem ambulanten Hospizdienst im Sinne von § 4 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002, i. d. F. vom 14.04.2010, teilgenommen und am 31.12…. einsatzbereit für den nachfolgend genannten ambulanten Hospizdienst gewesen zu sein
Diesen Text sollen wir unterschreiben.

Die angeführten Paragrafen habe ich mir herausgesucht, sie sind nicht auf der Anlage aufgeführt!
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  #7 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 15:04
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AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Es gibt einen einfachen Trick, um komplexe Sätze zu vereinfachen und damit verständlicher zu machen: Man unterstreicht das Subjekt (das Wer-Wort), dann das Prädikat (ein Verb, das Tu-Wort), dann sucht man das wichtigste Objekt (ein Wem-Wort oder ein Wen-Wort). Den Rest setzt man erstmal in Klammern und versucht erstmal, das Unterstrichene zu verstehen [das machen wir auch so bei noch unerforschten Sprachen :-)]

Hier so:

§ 6 Abs. 2 Satz 5: „Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs nach § 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung sind von Seiten des ambulanten Hospizdienstes durch Vorlage der in der Anlage 1 beigefügten Erklärung der ehrenamtlichen Personen glaubhaft zu machen.“

Schon merkt man, dass das Original Grammatikfehler enthält: "Die Anzahl sind glaubhaft zu machen" geht schon mal gar nicht!
Der Satz hat keinen Grammatik-Fehler, Du machst einen solchen.

Richtig ist vielmehr:

§ 6 Abs. 2 Satz 5: „Die Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Personen und deren Teilnahme an einem Befähigungskurs nach § 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung sind von Seiten des ambulanten Hospizdienstes durch Vorlage der in der Anlage 1 beigefügten Erklärung der ehrenamtlichen Personen glaubhaft zu machen.“

Mehrere Subjekte im Singular haben ein gemeinsames Prädikat im Plural. Und dieser Satz hat zwei Subjekte, nämlich "die Anzahl" (der Personen) und "deren Teilnahme" (die der Personen). Ist zwar zweifellos Behördendeutsch, aber grammatisch völlig korrekt.

"Der Karl und der Wilhelm gehen nach Karstadt..." und nicht "Der Karl und der Wilhelm geht nach Karstadt". Oder: "Der Karl und die von ihm an der Leine geführte Hundedame gehen zum Friseur" und nicht "Der Karl und die von ihm an der Leine geführte Hundedame geht zum Friseur."

Sowohl die Anzahl der besagten Personen als auch ihre Teilnahme an dem Dingens sind glaubhaft zu machen.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 15:09
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AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
Das stimmt, nur habe ich mich nicht darauf, sondern auf die verlinkte Anlage 1 bezogen. Zur Vereinfachung hier der Text der Anlage, um den es mir geht:

Zitat:
Bescheinigung über die Einsatzbereitschaft ehrenamtlicher Personen im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 5

Hiermit bestätigen wir, an einem Befähigungskurs für die ehrenamtliche Sterbebegleitung in einem ambulanten Hospizdienst im Sinne von § 4 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002, i. d. F. vom 14.04.2010, teilgenommen und am 31.12…. einsatzbereit für den nachfolgend genannten ambulanten Hospizdienst gewesen zu sein
Diesen Text sollen wir unterschreiben.

Die angeführten Paragrafen habe ich mir herausgesucht, sie sind nicht auf der Anlage aufgeführt!
Und was genau ist daran jetzt unverständlich?

Auch das ist völlig klar und eindeutig ausgedrückt - bevor man es unterschreibt, sollte man eben nur sicher sein, ob man tatsächlich an einem Kurs teilgenommen hat, der den genannten Anforderungen entspricht und ob man entsprechend der Vorgabe einsatzbereit gewesen ist.

Einfaches logisches Denken.

Zunächst guckt man, was die von einem wollen.

Die wollen, daß man bestätigt, daß man

a) an einem Kurs mit bestimmter Spezifikation (die genannt ist) teilgenommen hat

und

b) zu einem bestimmten Datum einsatzbereit gewesen ist.

Also guckt man:

1) habe ich an so einem Kurs teilgenommen
und erfüllt der
2) auch die genannten Anforderungen (denn wenn er es nicht täte, hätte man ja nicht an einem solchen Kurs teilgenommen, sondern an einem anderen Kurs, der hier dann nicht relevant wäre)
und
3) guckt man, ob man zu den genannten Daten in der genannten Weise einsatzbereit gewesen ist.

Wenn man in der Materie drin ist, um die es geht, sollte man das nachvollziehen können. Wenn nicht, erfüllt man zweifellos auch die Voraussetzungen nicht.

Komplexe Texte muß man ggf. in ihre Einzelteile zerlegen, wobei aufzupassen ist, daß die Zusammenhänge beim Zerlegen nicht verloren gehen.

Sollte es nun passieren, daß man zwar einen Kursus XYZ besucht hat, sich aber nicht sicher ist, ob dieser Kursus eigentlich den Anforderungen nach §§ sowiso sowienoch entspricht...

... dann guckt man entweder in die Kursbeschreibung, denn da steht sowas häufig drin, oder man lässt es sich vom Veranstalter des Kursus bestätigen.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 21:10
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AW: Geht es auch verständlicher?

Es überrascht mich nicht, wenn ein Jurist das alles verständlich findet, mich als Laien stört jedoch, dass in den zwei Sätzen Referenzen auf drei Paragrafen, die nichts zur unmittelbaren Verständlichkeit beitragen und drei Datumsangaben enthalten sind, die auch nicht förderlich sind. Mit etwas gutem Willen hätte sich das sicher auch klarer und verständlicher ausdrücken lassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 02:48
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AW: Geht es auch verständlicher?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Satz hat keinen Grammatik-Fehler, Du machst einen solchen.
Danke, das ist richtig. Jetzt weiß ich auch, wie ich den Fehler gemacht habe. Ich habe den zweiten Teil deines Diktums nicht befolgt:

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Komplexe Texte muß man ggf. in ihre Einzelteile zerlegen, wobei aufzupassen ist, daß die Zusammenhänge beim Zerlegen nicht verloren gehen.
Aber stammt diesmal der Fehler ebendfalls von mir?

Zitat:
Zitat von spade Beitrag anzeigen
"Hiermit bestätigen wir, an einem Befähigungskurs (...) teilgenommen und am 31.12…. einsatzbereit (...) gewesen zu sein"
Aber egal, auch hier hilft unser gemeinsamer Trick, Unwesentliches zunächst zu überlesen oder, wie Köche und Desigern zu sagen pflegen: Die Reduktion auf das Wesentliche.

Denn nicht nur deutschen Verordnungsgebern ist es ein Anliegen, Bandwurmsätze zu formulieren, wie Mark Twain schon vor 150 Jahre bemerkte:

"Wenn der deutsche Schriftsteller in einen Satz taucht, dann hat man ihn die längste Zeit gesehen, bis er auf der anderen Seite seines Ozeans wieder auftaucht mit seinem Verbum im Mund."

Und statt der von mir vorgeschlagenen Einklammerungen von Unwesentlichem zwischen Subjekt und Prädikat präferiert Twain die Benutzung eines Fernglases: "Wenn doch die Deutschen das Verb so weit nach vorn zögen, „that one it without a telescope discover can!“" (ebenda)

Gruß aus Berlin, Gerd
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