Dies ist eine Diskussion zu FSJ im Ausland machen und nacher anerkennen lassen innerhalb des Forums Sozialrecht
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| FSJ im Ausland machen und nacher anerkennen lassen X ist fast 19 (1 Woche) hat zwar schon Post vom Kreiswehr satzamt bekommen, 2 Mal mit bitte um Rückantwort binnen 6 Wochen. X ist darauf nicht eingegangen und hat seit 7 Monaten keine Post mehr bekommen, jedoch nie eine Vorladung zur Musterung oder dergleichen. X macht 2010 seinen Schulabschluss und möchte dannach ein FSJ im Ausland (nicht als Entwicklungshelfer!) machen. X wird dann 20 Jahre alt sein. X spekuliert auf Ausmusterung, möchte daher vor der Musterung nicht verweigern. Wenn sich der Bund nun bei X erst nach dem Auslandsjahr meldet (x ist nicht erreichbar, da im Ausland) und X als tauglich befunden wird, eingezogen wird und infolge dessen verweigert, kann er sein bereits erbrachtes FSJ statt dem Zivildienst einbringen, oder muss X dann erneut eine Leistung für die allgemeinheit erbringen? Gruss |
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| AW: FSJ im Ausland machen und nacher anerkennen lassen X sollte etwas verantwortungsvoller sein und die Briefe der Bundeswehr nicht ignorieren. X kann sich dadurch mächtigen Ärger einhandeln. Die Entziehung vor dem Wehr- oder Zivildienst kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: FSJ im Ausland machen und nacher anerkennen lassen Eigentlich sollte ein Bundesbürger auf solche Fragen nicht antworten. Über 19 Jahre den Schutz, die Sicherheit, die Ausbildung und noch weiter Annehmlichkeiten einstecken und sich dann dem ersten Gemeinschaftsdienst entziehen? Du hast bestimmt auch schon die Seiten entdeckt, die "Hilfe" für Verweigerer anbieten. War Dir das zu teuer? Oder warum fragst Du ausgerechnet hier nach? Weiteres Wissen zum Nulltarif abstauben? |
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