Dies ist eine Diskussion zu freiwillig GKV und Erbe innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| freiwillig GKV und Erbe Dass Zinsen die daraus später anfallen angerechnet werden ist klar, sind ja neue Einkommen und Kapitalerträge zählen, klar. Mir geht es aber um das Erbe an sich. Das Sozialgericht Koblenz hat mit Az. S 11 KR 537/05 entschieden, dass eine Krankenkasse eine Erbschaft bei einem freiwillig versicherten Mitglied nicht anrechnen darf. Aber ist das aktuell /gilt das absolut oder gibt es da wieder Ausnahmen/was neues ? Danke |
| |||
| AW: freiwillig GKV und Erbe 'Bei freiwillig versicherten Selbständigen werden gemäß § 240 SGB V bzw. § 46 KVLG 1989 die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zugrunde gelegt. Dazu zählen nicht nur die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern auch zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch Renten. Bis zum 31. Dezember 2008 enthielt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse die Einzelheiten der individuellen Regelungen der Beitragsbemessungsgrundlagen, seit dem 1. Januar 2009 gelten einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung.' Quelle: wikipedia.de Eine Erbschaft fällt nicht unter die Beitragsbemessung! Das kann ja auch gar nicht sein, denn 'erben' bedeutet, aufgrund Gesetzes oder Testaments zum Rechtsnachfolger eines Verstorbenen zu werden. Unter nicht alle Verstorbenen hinterlassen ein mehr oder weiniger großes Vermögen. Einige hinterlassen auch Schulden. Diese geerbeten Schulden (falls man das Erbe dann überhaupt annimmt) vermindern ja auch nicht den Beitrag in der Krankenversicherung.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| rückzahlung von mieten: erbe oder nicht erbe? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 08.04.2010 11:25 |
| Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter? | Erbrecht | 18.08.2009 19:59 |
| Versuchsrücktritt: Freiwillig?? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 05.04.2009 13:09 |
| freiwillig GKV zu PKV | Versicherungsrecht | 15.10.2007 10:48 |
| Gesetzlicher Erbe 1.Ord. schlägt Erbe aus. Auswirkung auf weitere Erbschaften? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 11.07.2007 10:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios