Dies ist eine Diskussion zu Freibetrag auf Elterngeld innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Freibetrag auf Elterngeld Zum Beispiel: Eine Mutter in den zwölf Monaten vor Geburt sechs Monate in einer Ausbildung war erziehlte damit eigenes Einkommen, dies aber nicht reichte und das Amt ihr Berufsausbildungsbeihilfe und einen kleinen Mietzuschuß finanzierte und danach die restlichen sechs Monate arbeitslos war - ALG 1 und ALG 2 Bezug. Nun täte die Elterngeldstelle so als hätte die Mutter in den zwölf Monaten vor der Geburt nicht gearbeitet. Wäre dies rechtens? Soweit die Mutter weiß, gibt es dann einen Freibetrag, wenn man vorher Einkommen erzielt hat Danke für Inofs. Grüße |
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| AW: Freibetrag auf Elterngeld Natürlich muss das Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Da es aber vermutlich weniger als 600 € monatlich in den 6 Monaten betrug, ergäbe sich durchschnittliches Einkommen von 300 € monatlich. ALG1 wirkt sich nicht erhöhend auf das Elterngeld aus. Die 300 € entsprechen dem Sockelbetrag (jeder erhält mindestens 300 € Elterngeld). Nur wer in den letzten 12 Monaten mehr Geld, als im durchschnitt 300 € monatlich verdient hat, kann mehr Elterngeld erhalten. Weitere Regelungen gibt es für Mehrlingsgeburten, Geburt kurz nach der letzten Geburt... usw. Wichtig: Bezieht die Person aktuell ALG2, bleibt ein Teil des Elterngelds anrechnugsfrei. Und zwar bleibt Elterngeld bis zu einer Höhe von 67 % des durchschnittlichen Einkommens aus Arbeit der 12 Monate vor der Geburt, anrechnungsfrei. |
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